Gastherme - Frage zur Übernahme der Stromkosten

  • Hallo,

    ich hoffe, hier ist jemand, der mir helfen kann.

    Nun, ich habe eine Gastherme. Lt. den Stadtwerken werden bis zu 250kWh für den Betrieb verbraucht. In 2021 wären dies um die 63 Euro gewesen. Das Jobcenter meint, dass sie mir 5 % für den Stromverbrauch zahlen. Sind um die 21 Euro gewesen. Damit ist es für sie erledigt.

    Auf meine Rückfrage kommt der Satz:

    Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale WaWa-Erzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes WaWa anerkennt werden. Nach § 21 Abs. 7 SGB II wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, wenn ein von der Heizungsanlage techn. getrenntes Gerät oder System das Wasser erwärmt. Eine den Mehrbedarf auslösende Warmwassererzeugung liegt dagegen nicht vor, wenn mit einer zwar separaten Gastherme Warmwaser erzeugt wird, diese aber auch die Wohnung beheizt.

    Ich verstehe das nicht. Gibt es wirkich Wohungen, in denen zwei Gasthermen stehen? Hat nun das Jobcenter Recht oder habe ich doch noch eine Möglichkeit diese Stromkosten ersetzt zu erhalten?

    Danke für Eure Erfahrungen oder Euren Rat.

  • 5% der Stromkosten als Kosten des Betriebs der Heizanlage ist gängige Rechtsprechung. Wenn du mehr haben willst, musst du die tatsächlichen Kosten (nicht geschätzte) nachweisen.

  • Der Stromverbrauch unserer Gasheizung in einem Zweifamilienhaus beträgt unter 200 kWh.

    Der Verbrauch entsteht durch:

    Strom für Brennerzündungen, Heizungssteuerung mit 3 Temperaturfühlern und 3 Umwälzpumpen, wobei eine Pumpe eher selten in Betrieb ist.

    Dein Verbrauch ist mit Sicherheit wesentlich geringer, 21 € halte ich nicht für unrealistisch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!