Meine Mutter möchte mir einen Teil ihrer Kapitallebensversicherung per Schenkung übertragen. Sie bliebe weiterhin die versicherte Person, ich wäre dann aber zu einem bestimmten Prozentsatz Versicherungsnehmer. Also etwa meine Mutter zu 20% und ich selber zu 80%. Diese 80% würden dann später nicht in die Erbmasse fallen, sondern stünden mit als Versicherungsnehmer direkt (ohne Erbschafts und/oder Ertragssteuern) zu.
Muß ich diesen "Anteil" an der Versicherung beim Jobcenter angeben (ich vermute ja) und würde dieser auf meine ALG2 Leistungen angerechnet werden? Die Versicherung hat keinen Verwertungsausschluß, es könnte jederzeit Kapital entnommen werden. Dieses aber nur, wenn ALLE Versicherungsnehmer der Entnahme zustimmen, also meine Mutter gemeinsam mit mir. Somit kann ich alleine nicht über das Geld verfügen und meine Mutter würde freiwillig einer Entnahme nicht zustimmen, insbesondere nicht mit dem Wissen, dass es mir dann angerechnet würde.