Hallo zusammen,😊
ich bin auf der Suche nach einem bestimmten Dokument. Ich habe das also schon einmal gelesen, kann es aber leider im Internet nicht wiederfinden. Ich habe vergessen einen Reiter zu setzen ☹
Ich suche gezielt nach einem Hinweis, dass eine Überprüfung nach § 44 SGB X keine Missbrauchsgebühren zur Folge haben darf, weil ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X grundsätzlich ein zulässiges Mittel ist um eine Sache nochmals überprüfen zu lassen, wenn die Rechtmittelfrist abgelaufen ist oder sich die Sache anderweitig erledigt hat. Zu so etwas gibt es ja auch immer Kommentare…, wo auch immer die Stehen…?
Kennt jemand von Euch da eine Quelle?
Viele Grüße
Siegmund