Hallo ihr lieben Leute, ich habe ein paar Fragen bezüglich des Alg2. Ich würde mich freuen wenn ihr mich an euren Erfahrungen teilhaben lasst bzw. einen Rat für mich über habt. Habe schon einige Seiten duechgegoogelt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.
Nun mal zu meiner Situation, ich leiste derzeit in Bayern einen Bundesfreiwilligendienst ab. Nun läuft mein Mietvertrag Ende April laut Befristung aus, da der Eigentümer die Wohnung nun selber benötigt. Nun habe ich aufgrund der mangelnden Wohnungsverfügbarkeit und weiteren persönlichen Gründen den Bufdi auf Ende Mai verkürzt und komme bis dahin noch nahezu kostenlos unter.
Meine erste Frage ist, kann es Sanktionen vom Jobcenter geben? Der Bufdi zählt doch nicht als eine Arbeitstelle und außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt ja ab Juni dann wieder zur Verfügung?!
Nun suche ich in Thüringen eine Wohnung, da dort meine Partnerin lebt und ich mir da etwas neues aufbauen will, habe allerdings noch keine Aussichten auf einen geeigneten Job. Die Mietpreise in der Region(für geeignete Wohnungen, 2 Zimmer) sind ziemlich hoch, im Gegensatz zur Kdu.
Meine zweite Frage ist daher, kann ich mir eine Wohnung mieten, die über der Kdu liegt und trotzdem eine Erstaustattung bewilligt bekommen? Der Umzug muss nicht bezahlt werden, da ich nix mehr besitze außer ein paar Taschen voll Klamotten. Und die Kaution könnte ich auch mit Hilfe von Familie stemmen, nur eben die Erstaustattung nicht.
Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche einen guten Abend!
LG DoomE