Durch eine Gerichtsentscheidung für das Jahr '16 habe ich vor kurzem nachträglich eine
Bescheinigung für den Betragsservice von ARD ZDF u. Deutschlandradio erhalten.
Diese habe ich nach Köln geschickt. Und in der Antwort von dort stand, daß man
nur rückwirkend für 3 Jahre Beiträge erstattet bekommen könnte.
Nun kamen die Nachzahlung und die dazugehörigen Bescheide aber erst jetzt, wie oben
beschrieben. Kann man deswegen Widerspruch einlegen?
Außerdem habe ich '19 schon mal einen Antrag auf Befreiung gestellt. Ich bekam damals
auch etwas ersattet, ich glaube sogar auch für '16.
Soll heißen, zum besseren Verständnis, ich habe '16 nur lückenhaft Sozialleistungen erhalten
und deswegen aktuell auch etwas nachgezahlt bekommen.
Oder/ und kann ich mich auf den alten Antrag von '19, den ich noch habe, im Widersruch
berufen?