Hallo zusammen,
Ich erhalte in nächster Zeit zwei Erstattungen:
1. Eine Erstattung i.H.v. ca. 270€ durch einen Online-Händler, für eine defekte Waschmaschine. Kaufdatum lag vor Leistungsbezug. (=Vermögensumwandlung?)
2. Eine Erstattung i.H.v. ca 220€ für eine zu viel gezahlte ärztliche Laborrechnung, die mir fälschlicherweise in Rechnung gestellt wurde. Die ursprüngliche Zahlung erfolgte vor Leistungsbezug.
Könnte ich deswegen Probleme bekommen, oder wird das definitiv nicht als Einkommen betrachtet? Bei Punkt 1 könnte man doch eigentlich von einer Vermögensumwandlung sprechen, oder? Oder sind diese Zahlungen "zweckgebunden"?
Mit freundlichen Grüßen
redcat