Hallo zusammen,
Ich befinde mich gerade in einer ziemlich bescheidenen Situation und hoffe das mir hier jemand einen guten Rat geben kann. Vor allem da jetzt am Wochenende die entsprechenden Ansprechpartner für mich nicht erreichbar sind.
Zu meiner Situation: Ich habe Schulden, bin gerade in der Beratung diesbezüglich, strebe eine Privatinsolvenz an und beziehe mein Hartz IV auf ein P-Konto. In einem knappen Monat fange ich auch wieder an zu arbeiten und eigentlich lief gerade alles wunderbar und ich hatte Hoffnung mich endlich aus diesem Dasein herauszukämpfen.
Dummerweise ging mein WBA angeblich nicht ein, den zweiten WBA stellte ich dann zwar noch rechtzeitig online, aber die Bezüge sollten dann erst in 1-2 Wochen zu erwarten sein.
Blöd wie ich bin habe ich mir dann schnell 300 Euro geliehen um zumindest die Miete schonmal überweisen zu können. Mietschulden habe ich schon hinter mir und möchte NIE wieder in diese
Situation kommen. Am 6.April kamen dann aber schon die Bezüge vom Amt und heute am 30.04 dann auch schon wie üblich die Bezüge für Mai.
Auf meinem Konto ist allerdings schon automatisch eine Auskehrung von knapp 500 Euro für morgen vorgesehen.
Woran ich in dem ganzen Stress der letzten Wochen nicht gedacht habe ist, das durch die Eigeneinzahlung auf mein Konto zwecks Mietzahlung und die zwei Bezüge vom Jobcenter innerhalb des Monats ja über die Freibetragsgrenze gekommen bin.
Sehe ich das richtig das die 500 Euro jetzt futsch sind? Das bricht mir gerade nämlich richtig das Genick. Ist natürlich auch einfach eigene Blödheit...aber 500 Euro sind für mich einfach
immens viel Geld.
Danke schonmal im Vorraus
LG
Ferris
Auskehrung vom P-Konto nach ALG II Bezügen
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Ferris80 -
30. April 2022 um 01:33 -
Erledigt
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Hallo!
Dummerweise ging mein WBA angeblich nicht ein, den zweiten WBA stellte ich dann zwar noch rechtzeitig online, aber die Bezüge sollten dann erst in 1-2 Wochen zu erwarten sein.
Einen WBA bitte immer rechtzeitig, nachweisbar stellen und
nicht darauf vertrauen, er wird schon eingehen.
Dagegen gelten alle Sachleistungen generell als unpfändbar (beispielsweise die von der Agentur für Arbeit finanzierte Erstausstattung der Wohnung). Außerdem sind auch die Sozialhilfe
- das Arbeitslosengeld II
Informationen zum P-Konto:
- Erweiterung der Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen (vgl. Frage/Antwort Nummer 1);
- Erleichterung des Zugangs zu Nachweisen für die Erhöhung des Grundfreibetrags (vgl. Frage/Antwort Nummern 3 und 4);
- Verlängerung der Frist, in der nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben übertragen werden kann, von einem Monat auf drei Monate (vgl. Frage/Antwort Nummer 12);
- Normierung eines Verbots der Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo (vgl. Frage/Antwort Nummer 14);
- Einführung von Pfändungsschutz bei der Nachzahlung von Leistungen wie etwa Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (vgl. Frage/Antwort Nummer 5);
- Schaffung von Pfändungsschutz bei Pfändung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto (vgl. Frage/Antwort Nummer 7).
Auf meinem Konto ist allerdings schon automatisch eine Auskehrung von knapp 500 Euro für morgen vorgesehen.
Was soll gepfändet werden? Eine Bescheinigung kann das
Jobcenter oder die Schuldnerberatung ausstellen.
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2021
Hier wäre eine Möglickeit zur Online-Beratung:
Ich habe Schulden, bin gerade in der Beratung diesbezüglich, strebe eine Privatinsolvenz an und beziehe mein Hartz IV auf ein P-Konto.
Ansonsten Montag sofort dort anrufen und denen die Lage
schildern. Eine Anmerkung am Rand noch, die Privateinzahlung
auf ein P-Konto, mit Verlaub und entschuldige, dass war ein
ganz großer Fehler.
Gruß
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