Arbeitsaufnahme und ALG II

  • Hallo!

    Wegen einer körperlichen Erkrankung bin Ich nicht Vollzeit erwerbsfähig, jedoch habe Ich mir aktuell eine Arbeitsstelle auf 25 Std. Woche gesucht.Jetzt hat mir die Sachbearbeiterin für Geldleistungen mitgeteilt das wenn am Monatsanfang noch kein Lohn eingegangen ist, das Amt ein Darlehen leisten könnte.

    In der Vergangenheit gab es wegen einer Arbeit schon mal Probleme weil Ich gerne das Darlehen vom Anfang des Monats direkt mit Geldeingang zurück überweisen wollte.

    Mein Problem ist das jetzt auch noch eine Privatinsolvenz anfängt zu laufen und Ich da Sorge habe das es zu Überschneidungen und dann auch Pfändungen kommt, die das ALG 2 betreffen.

    Im Schreiben ist kein Paragraph bezüglich Ihres Schreibens beigefügt.

    Mich interessiert bezüglich:

    Was passiert wenn Sie dann bis zum ersten Gehaltseingang zu wenig Geld haben?

    Verlinkungen gelöscht und Dokumente bitte nur über

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  • Die Sachbearbeiterin!

    Es handelt sich um eine Teilzeitstelle und so wie Ich die Sachbearbeiterin verstanden habe will Sie keine Leistungen leisten bzw. als DArlehen bis dann die Abrechnung für den Monat vorliegt.

    PDF Seite 2: Wenn die Abweichung nicht stark ist, werde Ich das Einkommen erst nach Ablauf der aktuellen Bewilligung anpassen.

    Man kan es auch kompliziert machen.

  • Das ist anscheinend ein Formblatt aus Textbausteinen. Reiche von den geforderten Unterlagen ein, was du bereits hast. Das JC wird dann prüfen, ob dir mit dem Lohn noch aufstockend ALG2 zusteht. Das bekommst du dann mit vorläufiger Bewilligung erstmal weiterhin. Sollte der Aufstockungsbetrag im ersten Monat der Fälligkeit des Lihns nicht reichen, kannst du für die Differenz ein Darlehen beantragen. Das ist ganz normal und richtig.

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