Hallo!
Wegen einer körperlichen Erkrankung bin Ich nicht Vollzeit erwerbsfähig, jedoch habe Ich mir aktuell eine Arbeitsstelle auf 25 Std. Woche gesucht.Jetzt hat mir die Sachbearbeiterin für Geldleistungen mitgeteilt das wenn am Monatsanfang noch kein Lohn eingegangen ist, das Amt ein Darlehen leisten könnte.
In der Vergangenheit gab es wegen einer Arbeit schon mal Probleme weil Ich gerne das Darlehen vom Anfang des Monats direkt mit Geldeingang zurück überweisen wollte.
Mein Problem ist das jetzt auch noch eine Privatinsolvenz anfängt zu laufen und Ich da Sorge habe das es zu Überschneidungen und dann auch Pfändungen kommt, die das ALG 2 betreffen.
Im Schreiben ist kein Paragraph bezüglich Ihres Schreibens beigefügt.
Mich interessiert bezüglich:
Was passiert wenn Sie dann bis zum ersten Gehaltseingang zu wenig Geld haben?
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