Hallo,
Gilt die Regelung der Ortsabwesenheit auch in diesem Fall:
Mutter, in EU Rente, Kind 16 Schüler und Kind 10 Schüler. Die BG bekommt aufstockend ALG 2 zur Mietzahlung, da Rente, Unterhalt etc nicht ausreicht.
Darf die Mutter (Rentnerin) nun so viel abwesend sein, wie sie möchte, oder ist diese auch an die Regelung gebunden?
Vielleicht kann ja jemand helfen..