Hallo zusammen
Ich bekomme wegen langwieriger Krankheit Hartz4 Aufstockung, da ich nur ein paar Stunden im Monat arbeiten kann.
Ich wohne in einer Wohnung, in dieser ich ein Zimmer untervermietet habe. Das Jobcenter wurde darüber vor Einzug informiert.
Nun musste ich meinem Untermieter fristlos kündigen, weil er nur noch betrunken ist und mir das leben zur Hölle macht.
Es wurde einige male besprochen, dass ich mit keinem Alkoholiker zusammen wohnen kann.
Leider hat er sich seit 2,5 Jahren nicht daran gehalten, trinkt, putzt die gemeinschaftlichen Räume nicht mit und stresst mich psychisch extrem.
Deshalb musste ich ihm nun fristlos zum Monatsende kündigen.
Die Frage: Da ich die Miete nicht alleine tragen kann, muss ich dem Jobcenter nun schreiben, dass ich innerhalb 6 Monaten eine kleinere Wohnung suchen muss und die Miete bis dahin komplett übernommen werden müsste.
Meine Sachbearbeiterin ist leider sehr unhöflich und lehnt so ziemlich alles ab
Gibt es da gesetzliche Vorschriften bzw Paragraphen, dass die komplette Miete in so einem Fall vom JC begrenzt übernommen werden muss?
Muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen und reicht eine Mitteilung und Kündigungsschreiben?
Vielen Dank im Vorraus!
Angerl