Wohngemeinschaft Auflösung - Kosten der Unterkunft zeitweise Übernahme der Gesamtmiete

  • Hallo zusammen

    Ich bekomme wegen langwieriger Krankheit Hartz4 Aufstockung, da ich nur ein paar Stunden im Monat arbeiten kann.

    Ich wohne in einer Wohnung, in dieser ich ein Zimmer untervermietet habe. Das Jobcenter wurde darüber vor Einzug informiert.

    Nun musste ich meinem Untermieter fristlos kündigen, weil er nur noch betrunken ist und mir das leben zur Hölle macht.

    Es wurde einige male besprochen, dass ich mit keinem Alkoholiker zusammen wohnen kann.

    Leider hat er sich seit 2,5 Jahren nicht daran gehalten, trinkt, putzt die gemeinschaftlichen Räume nicht mit und stresst mich psychisch extrem.

    Deshalb musste ich ihm nun fristlos zum Monatsende kündigen.

    Die Frage: Da ich die Miete nicht alleine tragen kann, muss ich dem Jobcenter nun schreiben, dass ich innerhalb 6 Monaten eine kleinere Wohnung suchen muss und die Miete bis dahin komplett übernommen werden müsste.

    Meine Sachbearbeiterin ist leider sehr unhöflich und lehnt so ziemlich alles ab :(

    Gibt es da gesetzliche Vorschriften bzw Paragraphen, dass die komplette Miete in so einem Fall vom JC begrenzt übernommen werden muss?

    Muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen und reicht eine Mitteilung und Kündigungsschreiben?

    Vielen Dank im Vorraus!

    Angerl

  • Die Wohnung wurde erst angemietet, als du bereits im Alg2 Bezug warst? Und wohl so auch nicht als angemessen genehmigt? Oder gab es sie schon vor ALG2? Bei ersterem bist du im Wissen, dir die Wohnung nicht allein leisten zu können dort eingezogen, da wird es die 6 Monate wahrscheinlich nicht geben. Du solltest schnell einen neuen Untermieter suchen.

  • Ich musste vor 2 Jahren wegen Eigenbedarf aus meiner vorherigen Wohnung.

    Die Wohnungssuche gestaltete sich sehr schwierig, sodass ich eine 3 Zimmerwohnung angemietet habe mit geplanter Untervermietung eines Zimmers. Das wurde vor Einzug mit dem JC besprochen und genehmigt.

    Mein Mietanteil war somit angemessen.

  • Das interessiert nicht. Die Wohnung war unangemessen und das war dir bekannt. Das Risiko, dass deine Wahl der Kostensenkung nach hinten los geht, liegt bei dir. Dass das JC das nicht untersagt hat, liegt daran, dass es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt, denn das Grundgesetz sichert dir freie Wohnsitzwahl zu.

    Du kannst es natürlich trotzdem beim Jobcenter versuchen, aber erhoffe da nicht zuviel.

  • Ne, die Wohnung war durch die Untervermietung angemessen, sonst hätte das JC das von vornherein abgelehnt.

    Ich hab jetzt nen Antrag auf Kostenübernahme gestellt.

    Wenn er abgelehnt wird, geht das nur zum Nachteil meiner Vermieterin. Ich kann da nichts dran ändern...

    Wenn ich mit einem Partner ne Wohnung beziehe, die ich mir alleine nicht leisten könnte. geh ich auch ein Risiko ein...und sollte der Partner ausziehen, wird die Miete auch für 6 Monate übernommen...wo ist da der Unterschied?

  • Eine Untervermietung einer unangemessenen Wohnung macht sie nicht angemessen. Sie verhindert nur, dass man den unangemessenen Anteil der Miete selbst bezahlen muss. Einen Umzug ablehnen kann das Jobcenter nie, wieso, habe ich bereits geschrieben.

    Ein Partner ist ein Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das ist was ganz anderes als eine Wohngemeinschaft.

  • Eine Räumungsklage sollte aber vermieden werden und auch der Vermieter sollte nicht auf die Mieteinahmen verzichten müssen..

    Ich hab jetzt eine Bekannte gefragt, die bei einem Jobcenter arbeitet und die kümmert sich jetzt darum.

    Vielen Dank für die Zeit und die Infos :)

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