Hallo zusammen,
es geht hier um einen Erstantrag bedingt durch einen Ortswechsel mitten im Leistnungsbezug bei einem Jobcenter in einer anderen Stadt. Ich bin derzeit ohne festen Wohnsitz in einer Ferienwohnung eines Hotels auf eigene Kosten zur Vermeidung von Obdachlosigeit untergebracht. Zuvor war ich in einem Hotel in einer anderen Stadt untergebracht. Das alte Jobcenter hat die Leistungen und die Hotelrechnung komplett übernommen. Leider hat das Hotel den Aufenthalt aufgrund von zahlreichen Grossveranstaltungen in der Stadt nicht verlängert, sodass ich das Zimmer räumen musste. In der alten Stadt fand ich keine vergleichbare Unterkunft, sodass ich weiter ausserhalb suchen musste und fündig wurde.
Allerdings ist das Jobcenter der neuen Stadt weniger entgegenkommend und verlangt zahlreiche Nachweise, die das alte Jobcenter nicht gefordert hat. Da die Sache recht dringlich ist und ich nicht möchte, dass durch überzogene Forderungen seitens des Jobcenter zu viel Zeit vergeudet wird, bitte ich euch hier um Hilfe.
Ich werde die Geforderten Nachweise wie folgt auflisten und kommentieren:
1. Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldetamt der Stadt
- wurde vom alten JC nicht gefordert und ist auch nicht möglich, da ich derzeit nur für einen Monat im Hotel wohne, ohne Mietvertrag oder Wohngeberbescheinigung.
2. Nachweis über die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Antragstellung auf ALG 1, alternativ Bescheinigung über des Nichtvorliegen eines Anspruchs auf ALG 1
- so etwas hat noch nie ein JC von mir verlangt. wirklich selstsam...
3. Ausgefüllte Anlage VM
- obwohl ich im Hauptantrag angekreuzt habe, dass ich über kein erhebliches Vermögen verfüge.
4. Ausgefüllter Erhebungsbogen zum Migrationshintergrund
- ist laut Fragebogen freiwillig, wird hier aber zur Bedingung gemacht, um über den Antrag "entscheiden zu können".
5. Einstellungsbescheid des alten JC
- verständlich, aber dieser wurde mir vom alten JC noch nicht zugesendet, vermutlich da deren aktueller Bewilligungsbescheid ohnehin nur bis zum Monatsende gültig ist. Dieser liegt dem neuen JC vor.
6. Notwendigkeitsbescheinigung gemäß 22 Abs. 6 SGB II vom alten JC
- keine Ahnung wieso dies bei einem Hotelwechsel gefordert wird, noch erbracht werden soll.
7. Mietvertrag
- gibt es nicht, Hotelrechnung liegt dem neuen JC bereits vor.
8. Vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
- wurde vom alten JC für das vorherige Hotel auch nicht verlangt, noch würde das Hotel es mir austellen.
9. Fahrzeugschein und Angaben zum Kilometerstand des Kfz nebst Nachweis über Kfz - Versicherung
- ich habe keinen Pkw, dies wurde auch entsprechend im Hauptantrag so vermerkt.
Bevor ich nun einen EA beim Sozialgericht aufgrund meiner Notlage und drohende Obdachlosigkeit stelle, würde ich gern kurz eure Meinung zu den o.g. Punkten wissen. Ich bedanke mich für jegliche Hilfe im Voraus und wünsche euch noch eine gute Nacht.
Viele Grüße
Paul