Hallo zusammen,
ich lebe zusammen mit meinem Sohn zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen den normalen HarzIV Satz, plus Kindergeld.
Vor einiger Zeit habe ich vom Amt für Existenzsicherung ein Darlehen zur Übernahme von Mietschulden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden erhalten. Aufgrund meiner HarzIV Situation kann ich das Darlehn zurzeit nicht zurückzahlen.
Jetzt habe ich vom Jobcenter ein Schreiben erhalten, in dem mir (ohne zu fragen und ohne Vorankündigung) mitgeteilt wird, dass mir ab nächsten Monat monatlich ein Betrag von ca. 45 Euro einbehalten wird, um das Darlehn zurückzuzahlen.
Dürfen die das einfach so? Der HarzIV Satz ist eh so knapp, und wir kommen gerade so über dir Runden. Ich bin ja bereit, das Geld zurückzuzahlen, wenn ich wieder in regulärer Arbeit bin.
Meine Frag ist, kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Die Hotline beim Jobcenter ist wenig hilfreich, die sagen nur ich soll Einspruch einlegen, wenn ich der Meinung bin, dass das zu unrecht einbehalten wird.