Hallo,
Ich bin Schwerbehindert (GdB50) und habe auf Anraten meines Neurologen und Psychiaters einen Hund der eigentlich "nur" dafür gedacht war, Tagesstruktur und viel außerhäusliche Aktivität zu "erzwingen". Da dieser nun aber auch epileptische Anfälle unmittelbar vorher durch Handlecken ankündigt, konnte mit mitte 30 erstmals allein wohnen.
Dann habe ich feststellen dürfen, wie teuer es eigentlich ist allein zu leben und habe einen Mehrbedarf beantragt um die Kosten die der Hund verursacht abfedern zu können. Also Antrag gestellt, Antwort erhalten "Möglichkeit besteht, folgende Unterlagen sind einzureichen". Ich also alles eingereicht (Tiearztkosten, Steuerbescheid, Versicherungspolice, Futter usw.) und die exakte monatliche Belastung ausgerechnet und nachgewiesen.
Antrag wurde daraufhin abgelehnt, da die Summe von 110€ und ein paar Cent wohl zu viel waren. Aber was soll ich machen, die Summe war nun mal anhand der geforderten Unterlagen und Nachweise errechnet. Widerspruch wurde dann ebenfalls abgewiesen.
Also ab zum Anwalt und den Mehrbedarf als "widerkehrend, nicht einmalig und unabweisbar" eingefordert. Ich habe Atteste vom Neurologen dass der Hund mit zur Reha muss, vom Psychologen, vom Psychiater und von der Psychiatrischen Klinik (Hausarzt auch aber das ist ja eher Schmuck am Nachthemd) die besagen, dass ich auf den Hund angewiesen bin und der verlust des Hundes durch finanzielle Nöte die das adäquate Versorgen des Tiers unmöglich macht, eine gesundheitliche Gefahr mit unabsehbaren schweren Folgen darstellt mit der expliziten Bitte an das Gericht den Mehrbedarf anzuerkennen.
Dazu muss gesagt sein, dass das JobCenter damals als ich eine Wohnung für mich allein gesucht habe, ein Scheiben erstellt hat, wonach in meinem Fall die Richtlinie zu Größe und Kosten bei den Wohnungsangeboten vorerst außer Acht gelassen werden können, da ich auf einen Therapiehund angewiesen bin und mir eine entsprechende Wohnung angeboten werden soll. Mein Anwalt meint, dass mit diesem Schreiben im Grunde ein Anerkenntnis abgegeben wurde noch bevor der Antrag auf Mehrbedarf überhaupt gestellt wurde.
Nun ist am 09.06. die Verhandlung, nachdem wir ein Urteil per Gerichtsbescheid abgelehnt hatten.
Mir geht ehrlich gesagt zimlich der Stift, ich war noch nie vor Gericht.
Was meint das Kollektiv, sehr ihr Chancen?
LG