ALG II Erstantrag - Aufstockung und Anweisung der Leistung auf das Konto

  • Hallo,

    ich kann mir vorstellen, dass diese Frage häufiger gestellt wurde: Ich habe einen Antrag auf aufstockendes ALG II gestellt, welcher mir nach wochenlanger Vertröstung nun bewilligt wurde. Auch sagte man mir, dass die Leistung angewiesen sei. Meine Frage ist daher, wie lange sich das Jobcenter Zeit lassen darf, um die Leistung aufs Konto des Leistungsempfängers zu überweisen?

    MfG

  • Die Jobcenter benötigen für ihren Teil der Buchung regelmäßig einen Bankarbeitstag ab Bescheiderlass. Hier gibt es in der Praxis auch so gut wie nie Probleme; zumindest sind mir keine bekannt geworden über mehrere Jahre.

    Alles Weitere liegt dann bei Deiner Bank. Allerdings ist es nun einmal so: Bankarbeitstage sind nur die Tage von Mo bis Fr, die keine Feiertage sind. Am Wochenende und an Feiertagen müssen die Banken nicht buchen - die Tage zählen rechtlich nicht.

    Deine eigene Bank hat dann ebenfalls noch einen (Bankarbeits-)Tag zur Verarbeitung der Buchung - am Folgetag erfolgt dann üblicherweise die Gutschrift.

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