Umzug - Kosten der Unterkunft und Fragen zur Angemessenheit - Zuständigkeit

  • Hallo liebe Community!

    Jetzt muss ich doch hier fragen... woran ich verzweifle ist folgendes:

    Ich möchte in eine Gegend ziehen, die knapp 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Dort suche ich sowohl auf dem Land, in kleineren Städten als auch in größeren Städten nach einer kleinen Wohnung.

    Nur, woher soll man wissen, wie teuer die Wohnung sein darf? Man wird ja immer auf den Mietspiegel verwiesen. Welcher Mietspiegel denn? :hmm Hat jedes Kleinkleckersdorf einen anderen? Wie findet man den raus?

    Bei der Wohnungssuche im Internet gibt es einen Link zum jeweiligen Mietspiegel. Dort steht die Preisentwicklung pro m². Meinetwegen Ort xy 2019 bis 40m² 7,20€. Ist es das was gemeint ist? Wenn ja, wie ist das zu verstehen? :dash

    Gruß

    Alfie

  • Mietspiegel ist nicht korrekt. Entweder hat jede Kommune (Stadt, Landkreis...) ein sogenanntes "schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft" (KdU Richtlinie) oder es orientiert sich an den in der Wohngeldtabelle ausgewiesenen Werten.

    Wie du an der Formulierung "jede Kommune" erkennen kannst, müsstest du also bei jeder Kommune, in deren Bereich du eine Wohnung suchst, gesondert nachfragen, was angemessen ist.

    Wenn du also z. B. nach Nordhessen ziehen willst, müsstest du in der Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf usw nachfragen.

  • Hallo Ihr,

    mich umtreibt ein neues Problem. Ich ziehe am 05.09.22 in eine andere Stadt. Alles in Eigenregie, keine fin. Unterstützung.

    Ich frage mich welches JC bis/ ab wann zuständig ist. Was ist da ausschlaggebend?

    • ist für den vollen Monat 09/22 (bei Umzug am 05.09.) entweder noch das alte oder schon das neue JC zuständig?

    • meldet man sich beim alten JC per

    Veränderungsmitteilung ab?

    • dann mit Neuantrag zum neuen JC, muss

    man den persönlich abgeben? Oder

    reicht der Postweg?

    • die Anmeldung beim neuen JC geht doch

    aber erst nach Ummeldung, oder?

    • ist es so dass man beim alten JC den

    Tag des Umzugs angibt, der wird im

    Aufhebungsbescheid notiert und ist dann ausschlaggebend für den

    Neuantrag? Unabhängig davon, wann

    man sich ummeldet und den neuen Antrag

    einreicht? (alles natürlich noch im

    gleichen Monat)

    • Ist der Beginn des Mietvertrages irgendwie

    von Bedeutung? Der überschneidet sich

    um einen Monat mit dem alten.

    • Ist irgendwas zu beachten wenn man

    mitten im Monat umzieht und nicht zum zb

    01.09. ?

    ... stehe da irgendwie aufm Schlauch.

    Alfie

    Beitrag in dieses Thema verschoben und Thema

    bitte weiterführen

  • Wenn du zum 5.9. umziehst, solltest du das zeitnah sowohl dem alten als auch den neuen Jobcenter mitteilen. Da eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt eh nur ein Indiz ist, solltest du auch zusehen, dass du schnellstmöglich persönlich beim neuen Jobcenter vorsprichst.

  • Guten Morgen,

    dass man beim neuen zuständigen JC das Wohnungsangebot bewilligen lassen muss um Miete und Nebenkosten in voller Höhe zu bekommen verstehe ich.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man aber beim bisherigen Jobcenter den Umzug auch genehmigen lassen und das geht nur wenn der Umzug notwendig ist.

    Was ist wenn der Umzug nicht "notwendig" ist? Wenn man eine Wohnung gefunden hat die das neue Jobcenter als angemessen betrachtet aber es keine Notwendigkeit für den Wohnungswechsel gibt?

    Bzw was gilt (außer neuer Job oder günstigere Miete) als Notwendigkeit?

    Alfie

    Beitrag in das Thema verschoben - Thema bitte

    weiterführen

  • Hallo,

    weiß jemand wie das ist wenn man vom JC die Zusicherung für Übernahme der Mietkosten für eine Wohnung bekommen hat, sich dann aber noch vor Umzug die Zuständigkeit ändert (Sozialamt)? Kann das Sozialamt dieselbe Wohnung als nicht angemessen ansehen, während das Jobcenter das Okay gibt?

    Alfie

    Thema bitte weiterführen

  • Wenn es derselbe Ort (dasselbe Wohnungsangebot) ist, sollte es keine Probleme geben, denn die Richtlinien für die Angemessenheit der Miete gibt die örtliche Kommune (Stadt, Landkreis) vor undie/der ist ja Träger sowohl von Leistungen nach dem SGB II als auch von Leistungen nach dem SGB XII.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!