Hallo,
Ich habe aus Unkenntnis im Wohngeldantrag angekreuzt, dass ich keine erhöhten Werbungskosten geltend mache. Im Nachhinein erhielt ich Kenntnis, dass damit auch Fahrkosten gemeint sind. Aufgrunddessen habe ich einen Antrag auf Neufestsetzung ab 2018 gestellt. Dieser Antrag wird mit dem Hinweis, dass ich ja erhöhte Werbungskosten verneint habe, abgelehnt. Ist das rechtens?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
Luna2018