Hallo an das Forum,
ich erhalte Unterstützung durch ALG2, und habe kürzlich vom Jobcenter eine Mahnung zur Rückzahlung eines vormals (Sept. 2017) gestatteten Darlehens für eine Mietkaution bekommen. Diese wurde bisher (nur) partiell aus dem Regelsatz zurückgezahlt, da ich im April 2018 eine freiberufliche Tätigkeit aufnahm. - Nach meinem Verständnis ist diese Forderung aber verjährt, so auch seither keinerlei Erinnerung (oder sonstige Kommunikation in dieser Sache) vom Jobcenter eintraf.
Ab wann konkret gilt denn dann die 4-Jahres-Frist?
Grüße,
M*