ALG II Rückforderung nach vier Jahren - Darlehen Mietkaution und Verjährungsfrist

  • Hallo an das Forum,

    ich erhalte Unterstützung durch ALG2, und habe kürzlich vom Jobcenter eine Mahnung zur Rückzahlung eines vormals (Sept. 2017) gestatteten Darlehens für eine Mietkaution bekommen. Diese wurde bisher (nur) partiell aus dem Regelsatz zurückgezahlt, da ich im April 2018 eine freiberufliche Tätigkeit aufnahm. - Nach meinem Verständnis ist diese Forderung aber verjährt, so auch seither keinerlei Erinnerung (oder sonstige Kommunikation in dieser Sache) vom Jobcenter eintraf.

    Ab wann konkret gilt denn dann die 4-Jahres-Frist?

    Grüße,

    M*

  • Bei Darlehen gar nicht, da gilt die 30jährige Verjährungsfrist.

    Zitat

    Wird das Darlehen durch VA bewilligt und ist dieser unanfechtbar geworden, so beträgt die Verjährungsfrist für den Darlehensrückzahlungsanspruch gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 SGB X 30 Jahre.

    (Dietrich Hengelhaupt in: Hauck/Noftz SGB II, § 42a Darlehen, Rn. 149)

    Zitat

    Wurde das Darlehen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt gewährt, so beträgt die Verjährungsfrist für den dem Darlehen immanenten Darlehensrückzahlungsanspruch nach § 52 Abs. 2 SGB X 30 Jahre. Anders als § 53 Abs. 2 Satz 2 VwVfG kennt § 52 Abs. 2 SGB X keine Sonderregelung für erst zukünftig fällig werdende Leistungen.172

    (Bittner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., § 42a (Stand: 25.03.2022), Rn. 93)

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