Hallo,
ich war so frei und bin zum 1.5.22 in eine andere Stadt umgezogen. Verzichte auf Erstattung von Umzugsbeihilfen u. (niedriger) Mietkaution. Die Miethöhe hat sich nicht verändert, NK etc Wohnungsgröße alles angemessen. Konnte mich koronabedingt (Ummelden nur mit Terminvergabe) erst am 10.5. ummelden. Danach am 29.5. schriftlich beim nun für mich zuständigen (neuen) Jobcenter einen Neuantrag/Hauptantrag (Formulare samt Nachweisen) gestellt mit Veränderunghsmitteilung, in der Hoffnung einer zügigen Bearbeitung bzw. einer nahtlosen Leistungsbewilligung. Der Umzug erfolgte wegen Kündigung/Auflösung der letzten Wohnung, bei der ich ein Untermieter war (Nachweis vorhanden). Am 30.5. hat das alte Jobcenter noch die komplette Leistung überwiesen (also rückwirkend für den Mai). Hatte gelesen, dass ich mich bei dem neuen (und nicht bei dem alten) Jobcenter mit Veränderungsmitteilung und Hauptantrag melden muss. Seit dem 29.05. bis dato hat sich das neue JC bei mir nicht gemeldet. Der Antrag wurde in der Zwischenzeit weder bearbeitet oder bewilligt. Am 20.06. hat das neue JC anscheinend das alte JC intern über meinen Umzug informiert.
Heute habe ich zwei Schreiben vom alten JC erhalten, das eine der längst fällige Aufhebungsbescheid, das ander datiert auf den 21.06. Heute ist der 27.06.!. Darin: es läge ein Überzahlung vor, nämlich bzgl. der Mieten von Mai und Juni. Beide Mieten soll ich dem alten JC zurückerstatten. Entfällt nicht die Rückzahlsforderung beider Mieten, da ich am 29.5. den Antrag beim neuen JC gestellt habe und die Miete (mit der Regelleistung) rückwirkend am 30.05. überwiesen wurde, also 1 Tag nach Antragstellung? Die Jobcenter lt. SGB II sind schließlich zu einer lückenlosen Leistungserbringung verpflichtet. Da die Miete vom Mai rückwirkend gezahlt wird, sehe ich keine Berechtigung hierfür, da bereits am 29.05. der Antrag beim neuen JVC gestellt wurde. Muss das neue JC sich nicht die Miete für den Mai vom alten JC erstatten zu lassen, anstatt von mir? Die Miete für den Juni habe ich zudem noch gar nicht erhalten, da sie ebenfalls rückwirkend erst zum 30.06. überwiesen werden würde. Wegen des Datums der Antragstellung beim neuen JC, ist dieses für die Mietüberweisung für den Juni zuständig und nicht das alte JC, oder etwa nicht? Ist das alte JC lt. SGB II (wo steht das, falls dies gerechtfertigt ist) dazu bererchtigt von mir beide Monatsmieten zurückzufordern? Oder evtl. nur fü+r den Mai? Außerdem soll ich wegen des Umzugs zur "Anhörung" in das alte JC , um mich für "unerlaubten" Umzug, der nicht wirklich unerlaubt ist, zu rechtfertigen. Bin schon mehrmals umgezogen ohne dieses demütigende und unrealistische Prozedere im Vorfeld über mich ergehen zu lassen. Ob die Miete etc. "angemessen" ist, weiß doch jeder selbst. Und auf Umzugsbeihilfen zu verzichten, ist ebnfalls die Entscheidung eines Einzelnen. Alles andere ist reine Schikane, da Beschneidung unserer Rechte.
Kann jemand über die Rechtslage informieren? Dass die Jobcenter gern diese nicht beachten und versuchen, einem aus allem ein Strick zu drehen, ist mir klar.