ALG II Bezug - Leistungszeitraum und Fragen zur Rückzahlung

  • Hallo, ich bin bildende Künstlerin und habe ein Sonderstipendium Neustart Kultur bekommen. Ich habe eine Bewilligung vom Jobcenter um Leistungen zu beziehen von 01.01 bis 31.06, aber ich habe mich bereits ab Mai 2022 vom Jobcenter "abgemeldet" und dann für Juni keine Leistungen bekommen. Meine Leistungszeit ist eigentlich aber bis Ende Juni. Das Geld des Stipendiums ist Mitte Juni eingegangen. Wird das dann angerechnet? Es steht im Vertrag, dass das Stipendium zum Zweck der künstlerischen Produktion dient. Werde ich dann mein Projekt nicht ausführen können weil ich alles ans Jobcenter zurückbezahlen muss?

    Eigenes Thema erstellt! Bitte nicht in fremde Themen

    schreiben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!