Trennung Unterhalt neue Wohnung

  • Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage.

    Meine Exfrau und ich haben uns getrennt. Wir haben gemeinsam 3 Kinder und ich bin natürlich Unterhaltspflichtig.

    Nun habe ich eine neue Wohnung. Diese musste eingerichtet werden und initiale Einkäufe, Internet für das Home Office und so weiter. Ich musste komplett bei Null anfangen.

    Jetzt bin ich in der Situation dass ich viel Geld vorschießen musste und selbst echt im Eimer bin was meine Finanzen für diesen Monat angeht.

    Ich arbeite als IT -ler habe ein Einkommen von 2400 Euro, ein Kredit für ein Auto und so weiter. Selbstbehalt ist 1160 Euro im Monat, die erreiche ich diesen Monat aber nicht.

    Ich beziehe also keine Leistungen vom Jobcenter oder ähnliches und habe gerade einmal eine Notsituation die halt anfällt wenn sowas passiert. Einen Zweitjob habe ich schon angenommen und sollte meine Finanzen in 2 -3 Monaten stabilisieren können.

    Gibt es irgendeine Form von Überbrückung die ich in Anspruch nehmen kann welche ich auch ohne Leistungsbezug in Anspruch nehmen kann?

    Ich bin wirklich verzweifelt. Ich hoffe jemand hat eine Antwort.


    Dazu kommt auch noch, ich weiß nicht wie man aktuell seinen Lebensunterhalt mit 1160 Euro hinbekommen soll.

    Mit der Miete, Strom ist mehr als die Hälfte ja schon weg. Versicherungen, Einkauf, etc... Ich zweifle dass die möglich ist.

    Zum Einkauf kommen dann die Kinder alle zwei Wochen von Freitags bis Montag früh, dann habe ich ja auch wieder Mehrausgaben.

    Gruß, Nokele

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Gibt es irgendeine Form von Überbrückung die ich in Anspruch nehmen kann welche ich auch ohne Leistungsbezug in Anspruch nehmen kann?

    Nein, nicht bei dem Einkommen. Hausrat teilt man bei Trennung und ansonsten

    bist du mit dem Einkommen kreditwürdig.

    Dazu kommt auch noch, ich weiß nicht wie man aktuell seinen Lebensunterhalt mit 1160 Euro hinbekommen soll.

    Mit der Miete, Strom ist mehr als die Hälfte ja schon weg. Versicherungen, Einkauf, etc... Ich zweifle dass die möglich ist.

    Der Selbstbehalt ist gesetzlich definiert, das muss ausreichen. ALG2 Empfänger mit ca. 500 Euro Miete müssten mit 950 Euro auskommen. Notfalls dann eben Nebenjobs. Das wird auch wegen der Zahlung von Kindesunterhalt von dir erwartet. Allenfalls dann, wenn du in einer nachweislich teuren Wohngegend wohnst, die Wohnkosten also unvermeidbar sind, könnte der Selbstbehalt erhöht werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!