ALG II - Vermutung Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo in die Runde,

    Ich bin nervlich gerade wirklich komplett am Ende.

    Ich beziehe seit Oktober 2021 ALG II vom Jobcenter und lebe mit einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft (so habe ich es auch im Antrag damals angegeben). Letzte Woche standen dann völlig unverhofft zwei Damen vom Jobcenter vor der Tür, die sich in der Wohnung umschauen wollten. Überrumpelt wie ich war, habe ich diese auch widerstandslos durch die Wohnung geführt (ich weiß, das war dumm). Nichts desto Trotz habe ich im Antrag keine falschen Angaben gemacht, ich lebe in der Tat in einer WG und die Wohnung gibt auch keinerlei Anlass dazu, dass dies nicht der Fall sein könnte.

    Ich ging natürlich davon aus, dass das Thema nun vom Tisch sei, auch wenn der Besuch wirklich völlig Zusammenhanglos war und ich bis heute nicht verstehe warum nach einem bewilligten Antrag von Oktober (!) auf einmal so eine Maßnahme getroffen wird.

    Jedenfalls war dann heute tatsächlich das Schreiben im Briefkasten, dass die Zahlung meiner Leistungen vorläufig eingestellt werden, da angenommen wird, ich würde mit meinem Mitbewohner in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

    Sehe ich es also richtig, dass mir von heute auf Morgen sämtliche Leistungen auf Grund einer völlig unbegründeten ANNAHME gestrichen werden? Wie stellen die sich das vor? Wie soll ich meine Miete zahlen? Ich bin gerade wirklich völlig fassungslos über das Verhalten vom Jobcenter und kann meine Ansprechpartnerin erst Montag zur Rede stellen, wobei ich mir da auch nicht viel erhoffe. Über einen Anwalt zu gehen würde sich ja bei der ganzen Bürokratie über Monate ziehen. Hat hier jemand vllt. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir schnell helfen?

    Viele Grüße,

    Mareike

  • Hallo!

    Es gibt keine Indizien.

    Doch Fakten, § 7 SGB II, wenn ein Paar länger als ein Jahr zusammenlebt,

    wird der wechselseitige Wille vermutet füreinander einzustehen.

    lebe mit einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft (so habe ich es auch im Antrag damals angegeben).

    Das sieht das Jobcenter offensichtlich anders. Eine Wohngemeinschaft

    zwischen einem Paar sieht das SGB II nicht vor und es wird eine

    Bedarfsgemeinschaft vermutet.

    Sehe ich es also richtig, dass mir von heute auf Morgen sämtliche Leistungen auf Grund einer völlig unbegründeten ANNAHME gestrichen werden?

    Nein, Leistungen wurden berechtigt eingestellt und die Bedarfsgemeinschaft

    müsste widerlegt werden. Ansonsten Hinweis von Tamar beachten!

    Rechtsanwalt, oder Beratungsstelle real aufsuchen.

    Gruß

  • Es gibt keine Indizien.

    Woher willst du das wissen? Hattest du Akteneinsicht? Weißt du, ob euch nicht jemand angezinkt hat? Ob ihr überwacht wurdet? Facebook durchsucht?

    Ansonsten bleibt es dabei: wenn du meinst, im Recht zu sein, suche eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf.

  • Erst einmal danke für die Antworten. Die Betonung liegt in dem zitierten Paragraphen aber auf einem PAAR. Es gibt hier kein Paar und man kann zwei WG-Mitgliedern ja wohl kaum unterstellen dass sie eins seien, nur weil sie seit min. einem Jahr zusammen leben.

    Ich bin nicht der Meinung dass die Leistungen zurecht eingestellt wurden und werde mich dann am Montag direkt mal einem Anwalt vorstellen. Weiß zwar noch nicht wie ich den nun bezahlen soll, aber das soll ein anderes Thema sein.

  • Hallo!

    Es gibt hier kein Paar und man kann zwei WG-Mitgliedern ja wohl kaum unterstellen dass sie eins seien, nur weil sie seit min. einem Jahr zusammen leben.

    Lebenspartner bilden eine Bedarfsgemeinschaft und keine Wohngemeinschaft,

    wurde hier versucht zu erklären und das Jobcenter sieht das offenbar auch so.

    Sonst wäre die Leistung bis zur Klärung nicht vorläufig eingestellt worden.

    werde mich dann am Montag direkt mal einem Anwalt vorstellen. Weiß zwar noch nicht wie ich den nun bezahlen soll, aber das soll ein anderes Thema sein.

    Beratungshilfeschein kann beim Amtsgericht beantragt werden, denn

    es läuft letztendlich auf eine Klage hinaus: Beratungshilfeschein beantragen

    Die Behauptung alleine, es wäre keine Bedarfsgemeinschaft reicht nicht

    aus.

    Gruß

  • Schon klar, aber wie gesagt existiert hier keine Lebenspartnerschaft oder Ähnliches. Das sollte durch die damals geforderten Kontoauszüge u.a. mehr als deutlich geworden sein und diese haltlose Unterstellung ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Danke für den Link! Ich werde mich mal schlau machen.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht!

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