Nebenkosten Guthaben - ALG II Aufstockung - Rückzahlung und hohe Energiepreise

  • Ich hatte genau das gleiche Problem. Bin Aufstocker habe vom Vormieter die hohen Nebenkosten bezahlt. Ich hatte dann ein Guthaben von 500 Euro die ich zurückzahlen muss, obwohl ich ein Teil der Miete erst einmal aus meiner Tasche zahlen musste. Es gibt zwar ein Urteil aus Berlin, aber wir sind ja der Behörde und damit dem Staat ausgeliefert.


    Hallo, weiß den schon mal jemand wer die Kosten für die hohen Energiekosten übernimmt. Ich meine hier die Gasabrechnung meiner Wohnung vom Vermieter. In den Medien wird ja gesagt man soll Geld zurück legen. Man redet schon von 1500-2000 Euro. Wie soll ich das aus meinen Bezug machen. Gibt es hier schon Regelungen. Ich gehe davon aus das Amt wird denn sagen "unangemessen hoch zahlen wir nicht". Sowas hatte ich schon mal bei den Nebenkosten und musste wieder zahlen.

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  • Im Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII ist immer noch das Jobcenter oder Sozialamt zuständig. Es darf davon ausgegangen werden, dass der zuständige kommunale Träger weiß, daß alles teurer geworden ist oder wird und die Angemessenheit entsprechend erhöht.


    Wenn das Jobcenter die Miete und Nebenkosten voll als Bedarf berücksichtigt hat, ist es egal, ob man Aufstocker war oder ist. Es ist nur maßgeblich, ob aufgrund Unangemessenheit unberücksichtigter Mietkosten ein Teil aus dem Regelsatz (nicht Lohn, nicht Rente, nicht Alg1, aus dem Regelsatz!) gezahlt werden musste. Auch ist es egal, ob man im Abrechnungszeitraum ohne ALG2 gelebt hat. Es kommt nur auf den Zeitpunkt der Fälligkeit an. Und das hat keine kleine unbedeutende Kammer eines SG Berlin entschieden, sondern das Bundessozialgericht.

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