Zahlungseingänge auf Gemeinschaftskonto - Herkunft Geld nachweisen - sonst Einkommen Anrechnung

  • hallo,

    Ich habe ein Gemeinschaftskonto mit meinen 2 Töchtern gemeinsam

    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen vom jobcenter. Darin steht dass dem Jobcenter die Zahlungseingänge unbekannt sind.

    -schriftliche Stellungnahme zu folgenden Zahlungseingängen :

    50,00 € =13.02.

    400€ = 15.02

    440€ =25.02

    250€=22.03

    116,00=06.04

    1161=10.04

    235=18.04

    300€=25.04

    Ich und meine zwei Töchter dürfen doch Erspartes vom Regelsatz haben .Ich weiß nicht worauf das Jobcenter hinaus möchte und steh auf dem Schlauch .Kann mir jemand sagen was ich falsch gemacht habe ? Meine Töchter haben eingezahlt und notwendige Sachen gekauft.

    Danke

    Lg

  • Vom Regelsatz angespartes Guthaben kann man aber doch nur aufs Konto einzahlen, wenn man es vorher abgehoben hat. Habt ihr denn in den Monaten davor ca. 2500 Euro nachweislich bar abgehoben und dann nicht ausgegeben? Und wieso die Einzahlungen in so kurzer Zeit Zeit mit x Teilbeträgen?

    Das sieht für das JC eher nunmal nach nicht gemeldetem Einkommen aus.

  • ist es aber nicht.

    Das ersparte muss doch nicht immer auf dem Konto sein.

    Es kann auch zuhause in der spardose aufbewahrt werden


    außerdem kann man über eine längere Zeit vom Regelsatz sparen

  • Wie gesagt, wenn korrespondierende Barabhebungen in den letzten Monaten/Jahren erfolgt sind, die zusammen die 2500 Euro ergeben: kein Problem. Dann weise da nach und gut. Ansonsten wird es wohl als Einkommen angerechnet.

  • Hallo!

    Ich und meine zwei Töchter dürfen doch Erspartes vom Regelsatz haben

    Die Geldeinzahlungen müssen sich mit den Barabhebungen aus der

    Regelleistung decken/erklären lassen von der Höhe her. Falls nicht

    nachgewiesen werden kann, dass die Einzahlungen tatsächlich

    Anspar-Beträge aus dem Regelsatz sind, wird das Jobcenter die Beträge

    als Einkommen anrechnen. Dazu erneut Tamar :

    Vom Regelsatz angespartes Guthaben kann man aber doch nur aufs Konto einzahlen, wenn man es vorher abgehoben hat. Habt ihr denn in den Monaten davor ca. 2500 Euro nachweislich bar abgehoben und dann nicht ausgegeben? Und wieso die Einzahlungen in so kurzer Zeit Zeit mit x Teilbeträgen?


    Das sieht für das JC eher nunmal nach nicht gemeldetem Einkommen aus.

    Wie gesagt, wenn korrespondierende Barabhebungen in den letzten Monaten/Jahren erfolgt sind, die zusammen die 2500 Euro ergeben: kein Problem. Dann weise da nach und gut. Ansonsten wird es wohl als Einkommen angerechnet.

    Geld nicht auf dem Konto zu lassen zum Sparen, birgt die Gefahr

    die Herkunft des Gelds nachweisen zu müssen, wenn plötzlich

    Bareinzahlungen in den Kontoauszügen auftauchen.

    Gruß

  • Du sagst doch, dass die 2500 Euro vom Regelsatz angespart wurde. Der Regelsatz wird sicherlich auch dieses Konto überwiesen. Um also dort etwas aus dem Regelsatz Angespartes einzuzahlen, muss man es ja erstmal irgendwann abgehoben haben, oder?

    Beispiel: Auf dein Konto gehen jeden Monat 1000 Euro ALG2 ein. 500 Euro zahlst du an den Vermieter, 50 Euro an den Stromanbieter, für 400 Euro kaufst du bei Amazon, Rewe, Edeka ein. 50 Euro hebst du bar ab. Nur diese 50 Euro kannst du ja aus dem ALG2 angespart haben. Und das über x Monate, um überhaupt auf 2500 Euro zu kommen.

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