Stellungnahme zu verspäteten Arbeitsuchenmeldung

  • Hallo zusammen!

    Mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen/geendet, ich habe nun nach 3 Monaten Online einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.

    Ich musste mich dann nach Einladung per Post auch persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
    Dort teilte man mir dann mit, dass ich erst ab heute gemeldet bin.

    Mehr als meinen Perso abgegeben und dem Blatt "Anhörung zum Eintritt einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung" gab es nicht.

    Ich soll jetzt eine Stellungnahme zu einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung machen.
    Ich gehe schwer davon aus, dass ich nicht um eine Sperrzeit herum komme?

    Mein Arbeitsvertrag endete im April. Mein ehemaliger Manager hatte mir einen neuen Posten Mitte Mai versprochen. Daraus wurde Ende Mai und dann nichts. Er selber hatte dann gekündigt.
    Davon gibt es leider nichts Schriftliches...

    Ich habe eine Verletzung am Fuß, dazu ein eintägiges Attest vom 10.06.22 + Überweisungsschein.

    Da ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stand und ich mich nur für eine Fahrstunde entschuldigen musste, reichte ein eintägiges Krankschreiben aus.

    Bringt es überhaupt was zum Arzt zu gehen und rückwirkend nochmals um ein Attest zu bitten?

    Die Verletzung am Fuß ist auch weiterhin vorhanden, tritt immer wieder auf und ist bekannt über Jahre - ich war mehrmals schon bei Orthopäden.
    Die beheben das Problem dann und es geht für eine Weile bis es wieder von vorne los geht.

    Weiterhin habe ich die Meldepflicht nicht gekannt.

    Ich habe vor ca. 7 Jahren mich einmal Arbeitssuchend gemeldet, um Stellenvorschläge zu bekommen aber bezog keinerlei ALG und kann mich nicht erinnern das gesagt bekommen zu haben :confused:


    Habe nun ein paar Fragen!

    1. Warum bin ich erst seit heute 12.07.22 gemeldet, wenn ich Online auf der Website meinen Arbeitslosengeld-Antrag (ALG1) gestellt habe?

    Dort steht auch:

    Zitat

    Sie haben am 03.07.2022 Ihren Antrag online eingereicht. Im nächsten Schritt wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn Ihre Agentur für Arbeit sich bei Ihnen meldet und weitere Dokumente benötigt, können Sie diese hier hochladen.

    2. Habe ich Grund genug um die Sperrzeit zu verhindern?


    3. Wie lange wird die Sperrzeit sein? Und beginnt die Sperrzeit erst mit Beginn des Arbeitslosengeldanspruchs? (Sprich 03.07. oder 12.07.)

    Danke im Vorraus :saint::thumbup:

  • 1. Hast du dich denn bei der Online Arbeitslosmeldung mit deinem Personalausweis mit Onlinefunktion identifiziert? Nur das ersetzt die persönliche Arbeitslosmeldung:

    Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

    2. Wenn dein Arbeitsvertrag im April geendet hat, was hast du denn bis jetzt gemacht? Wir haben Juli? Ansonsten kann hier natürlich niemand sagen, ob dein Arbeitgeber z. B. bereits im Arbeitsvertrag auf die Notwendigkeit der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung hingewiesen hat.

    3. Eine Woche. Der Eintritt der Sperrzeit ist zum Beginn der Beschäftigungslosigkeit. Kann also sein, dass es bei dir nicht zum Tragen kommt, weil du ja anscheinend sich erst weit nach Eintritt der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos gemeldet hast. Allerdings kann es sein, dass die Sperrzeit deinen Anspruch um eine Woche mindert (§ 148 Abs. 1 Nr 3 SGB III - Minderung der Anspruchsdauer).

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