Ortsabwesenheit- ALG II und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe seit Mai diesen Jahres ALG II (Bewilligungszeitraum: 6 Monate vorläufig, Mai bis Oktober 2022) und würde gerne im August für 10 Tage meine Eltern besuchen. Daher würde ich recht bald einen Antrag stellen. Ich habe gelesen, dass pro Kalendarjahr 21 Tage Urlaub gewährt werden können.

    Meine Fragen dazu:

    1. Da ich als Selbeständig tätige "Aufstockerin" die Leistungen vorläufig für 6 Monate erhalte, habe ich dann trotzdem Anspruch auf die 21 Tage pro Kalendarjahr oder nur die Hälfte?

    2. An wen richte ich den Antrag bzw. gibt es ein Formular oder ist dies formlos per Email bzw. Jobcenter Digital möglich?

    3. Muss ich Auskunft darüber geben wo ich finfahre?

    4. Wann ist der beste Zeitpunkt vor Abreise den Antrag zu stellen?

    5. Muss ich mich nach meiner Rückkehr zurückmelden?

    Besten Dank! Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

    Lieben Gruß :)

  • Hallo!

    Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Arbeitslosengeld II und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

    Wenn Sie eine Reise planen, können Sie eine Ortsabwesenheit auch online bei uns anfragen. Nutzen Sie dafür das Online-Postfach in Ihrem Benutzerkonto.

    Ortsabwesenheit online anfragen

    Weitere Informationen zur Ortsabwesenheit finden Sie im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Kapitel 3.2). Sie können es am Ende der Seiten im Bereich „Donwloads“ herunterladen.

    Gruß

  • Zu 1. Es gibt überhaupt keinen Anspruch. Und es ist kein Urlaub. Die Ortsabwesenheit kann genehmigt werden. Gerade in deinem Fall ("Selbstständigkeit = selbst + ständig") könnte auch gesagt werden: "Nein, arbeiten Sie bitte weiter."

    Zu 2. Formlos an die für dich zuständige Vermittlungsfachkraft.

    Zu 3. Nein.

    Zu 4. Frühestens 1 Monat vorher.

    Zu 5. Wenn das Jobcenter es verlangt...

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