Hallo zusammen,
ich beziehe seit Mai diesen Jahres ALG II (Bewilligungszeitraum: 6 Monate vorläufig, Mai bis Oktober 2022) und würde gerne im August für 10 Tage meine Eltern besuchen. Daher würde ich recht bald einen Antrag stellen. Ich habe gelesen, dass pro Kalendarjahr 21 Tage Urlaub gewährt werden können.
Meine Fragen dazu:
1. Da ich als Selbeständig tätige "Aufstockerin" die Leistungen vorläufig für 6 Monate erhalte, habe ich dann trotzdem Anspruch auf die 21 Tage pro Kalendarjahr oder nur die Hälfte?
2. An wen richte ich den Antrag bzw. gibt es ein Formular oder ist dies formlos per Email bzw. Jobcenter Digital möglich?
3. Muss ich Auskunft darüber geben wo ich finfahre?
4. Wann ist der beste Zeitpunkt vor Abreise den Antrag zu stellen?
5. Muss ich mich nach meiner Rückkehr zurückmelden?
Besten Dank! Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Lieben Gruß