Hallo, meine Tochter wechselt im August auf eine weiterführende Schule. Dort wird sie an 2-3 Tagen in der Woche länger Schule haben und dann wahrscheinlich auch dort essen. Bei der Anmeldung musste ich einmal einen Zettel mit meinen Bankdaten zum Einzug der Essenskosten ausfüllen. Später im Gespräch habe ich dann erwähnt, das ich ALG II beziehe und musste dann noch einen Zettel zur Abrechnung des Essensgeld mit dem Jobcenter ausfüllen. Auf meine Nachfrage, ob das Essensgeld direkt mit dem Jobcenter abgerechnet wird oder ob es erst bei mir abgebucht wird wussten sie keine Antwort. Sie glaubt aber schon. Wisst ihr vielleicht was genaueres? Oder ist das von Schule zu Schule und Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!