ALG II - Nach Gerichtsurteil Raten und Fragen zur Aufrechnung

  • Hallo,

    ich habe einen kuriosen Fall einer Bekannten vorliegen.

    Folgender Sachverhalt:


    Seit 2018 bekommt sie regelmäßig (im Monat ca.3) Rückforderungen für Mehrbedarf (Wechselmodell Kind), die in unterschiedl. Höhe von ihr beglichen wurden.

    Seit November 21 hat sie

    monatl. eine Aufrechnung von 216 € auf die Regelleistung und

    Rate von 10€ Inkasso.

    Im dem Zusammenhang kam es im Oktober 21 zur Anzeige durch das Jobcenter, Gerichtsverhandl., Urteil und Geldstrafe (monatl. 30 € ).

    Somit lebt sie seit Nov. 2, nach allen Abzügen, monatl. von sage & schreibe 28 €.

    Ich hab mich ihrer angenommen und ihren ganzen Stapel Akten durchgesehen und eine Zahlungsaufstellung der Inkassostelle von der Agentur verlangt, aus der ersichtlich ist, das die geforderten Rückzahlungen längst beglichen sind, sie aber bis heute Aufrechnung & Rate zahlt!?

    Parallel dazu soll sie seit 1 Jahr nachgezahltes Krankengeld ( 986,68€ für 6 Monate) zurückzahlen, obwohl die Anrechnung des Jobcenters zeigt, das nur 105,08€ zuviel gezahlt wurden?!

    Also meiner Meinung nach, ist an der Sache etwas oberfaul oder liege ich da falsch?

    Ihre Verfassung ist ziemlich besorgniserregend ich hätte gern gewusst ob das alles rechtens ist.

  • Wie soll man das denn beurteilen können? Dazu bräuchte man Akteneinsicht. Sie sollte eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen.

    Ich hab es mal versucht chronologisch zu ordnen, vielleicht kann man damit mehr anfangen.

    Die Urteilsbegründung (Oktober2021) lautet Betrug, sie hat einen Mehrbedarf für ihren Sohn erhalten, der ihr nicht zustand.

    Soweit ist das auch akzeptabel. (die angeblich ü

    Die Gesamtforderung des Jobcenters beläuft sich auf

    3.984,93€ (Stand 2019 )

    Von den 3.984,93 wurden im Oktober 2020, Jan.2021

    2007,36€ gezahlt.

    = 1.977,57€

    April - Juli 2021

    - 35€ gezahlt.

    = 1.942,57

    Im Juli 2021 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, angesetzt auf immer noch 3.984,93€.

    August - Oktober 2021 wurden

    -30€ gezahlt.

    = 1.912,57€


    Die Restforderung beträgt bis hier hin 2.072,36€

    Oktober 2021 Strafverfahren vor Gericht, betrug die Forderung 2.672,24€, statt 3.984,93€

    (Sie ist noch zu einer Geldstrafe von 825€ verurteilt worden)

    Seit Nov. 2021 bis Sept. 2022 lautet der Bescheid v. Jobcenter

    449,00€ Regelbedarf

    841,00€ Gesamtbedarf

    - 119€ Abzug Krankengeld ( seit Oktober21 keinen Krankenschein mehr, Jobcenter wurde Nov 21 informiert)

    - 216€ Aufrechnung a.G. des o.g Sachverhaltes

    = 508,12€ davon gehen nochmals ab:

    - 395,00 Miete

    - 8,00 Kontogebühr

    - 30,00 Abschlag Strom

    - 7,00 DMB

    - 30,00 Rate Staatsanw. a.G. des o.g Sachverhaltes

    - 10,00 Rate Inkasso Jobcenter a.G des o.g Sachverhaltes

    = 28,12€ die sie noch zum Leben hat.

  • Der Beratungshilfeschein kostet auch wieder Geld, in dem Falle wäre guter Rat teuer und man weiß nicht mal ob es überhaupt Chancen gibt.

    Sie macht mir auch nicht den Eindruck das sie dazu überhaupt noch einmal Kraft aufbringt.

    Gruß

  • Eine Aufrechnung kann maximal 30% des Regelsatzes betragen. Das Strafverfahren hat erstmal gar nichts mit der Rückzahlung zu tun und natürlich wird der Schaden, der Grund der Anklage ist, nicht weniger, wenn man zurückzahlt. Wenn man einen geklauten Fernseher zurück bringt, ist man trotzdem noch ein Dieb, der einen Fernseher gestohlen hat.

    Um überhaupt was sagen zu können, müsste man den Bescheid sehen, wo die angeblichen 216 Euro Aufrechnung drin stehen.

    Ansonsten kostet ein Beratungshilfeschein 15 Euro Zuzahlung, wenn es das nicht wert ist. Außerdem gibt es auch kostenlose Beratungsstellen z. B. von Caritas oder AWO und ähnlichen Vereinen.

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