Bedarfsgemeinschaft - Einstehgemeinschaft - ALG II - gemeinsame Wohnung und Fragen Einkommen

  • Ja ok sorry, hab letzte Nacht nicht geschlafen und bin ziemlich paranoid.

    Ich muss trotzdem nochmal fragen weil dazu fehlt mir noch die Antwort: Handelt es sich in meinem Fall um Verzicht nach § 46 SGB 1? "Verzicht" klingt für mich eher als wäre damit dieser spezielle Antrag zur vorzeitigen Beendigung eines BWZ gemeint. Aber in meinem Fall war er ja regulär beendet.

    Frage mich halt, wie ich im Zweifel beweisen kann, dass ich nichts davon wusste bzw. ob es ein Problem wäre, wenn ich schon im März davon erfahren hätte?

    Weiß noch dass ich damals auch extra beim Jobcenter nachgefragt hatte und da hieß es einfach nur dass Zahlungen außerhalb des BWZ ganz egal wären, aber für die telefonischen Gespräche hab ich ja auch keinerlei Nachweis und die haben sich im Nachhinein desöfteren als Fehlinformation rausgestellt.

  • Hallo!

    Es hat den Anschein, als sei hier real erhöhter Beratungsbedarf

    angezeigt. Das Forum kann nur eine erste allgemeine Einschätzung

    des Sachverhaltes geben.

    Alles Weitere wäre verbotene Rechtsberatung in einem Einzelfall und

    das ist in einem Forum nicht erlaubt. Bitte mit allen Unterlagen real

    eine Beratungsstelle aufsuchen. Hier wurde das Thema ausreichend

    beantwortet. Thema beendet!

    Gruß

  • Ok ja. Werde wahrscheinlich morgen einen Anwalt kontaktieren weil ich es so schnell wie möglich mitteilen möchte, falls ich etwas falsch gemacht habe.

    Gute Entscheidung und Thema jetzt geschlossen

    Einmal editiert, zuletzt von Rikaa (24. Juli 2022 um 17:27)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!