Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie generell die Chancen stehen, einer vom Jobcenter angenommenen Bedarfsgemeinschaft zu widersprechen.
Folgender Fall:
Mein Freund und ich sind beide selbstständig, finanziell haben wir immer alles getrennt: Getrennte Konten, keine gemeinsamen Versicherungen, auch die Einkäufe teilen wir nach Person auf, keine gemeinsam angeschafften Möbel, da er vor einigen Jahren zu mir in meine bereits eingerichtete Wohnung gezogen ist. Seinen Mietanteil überweist er an mich, ich überweise die Gesamtmiete an den Vermieter (einen Untermietvertrag haben wir nicht, der Vermieter hat bei Einzug meines Freundes eine Mietvertragsergänzung ausgestellt). Kinder haben wir keine.
Durch Corona haben wir erstmals aufstockend Grundsicherung beantragt. Ich war Antragsteller, mein Freund hat aber ebenfalls Grundsicherung erhalten, da wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft wurden. Dem haben wir auch nicht widersprochen, da wir ja eben auch beide darauf angewiesen waren.
Nun hat mein Freund sich aber einen Job gesucht (selbstständig ist er weiterhin nebenberuflich), und durch seinen Verdienst würde unser Bedarf überstiegen werden. Unser aktueller Bewilligungszeitraum läuft von Mai-Oktober, zum 01. August tritt er die neue Stelle an.
Bei mir sieht es finanziell leider weiterhin schlecht aus und ich stehe nun vor dem Problem, dass das JC das Gehalt meines Freundes als gemeinsames Einkommen anrechnen wird, obwohl wir meiner Meinung nach definitiv KEINE Einstehensgemeinschaft sind. Ich möchte auch nicht, dass er mich jetzt mit durchfüttern muss, immerhin hat er seine Selbstständigkeit geopfert und ich bin noch nicht dazu bereit.
Gibt es eine reale Chance, dem Jobcenter zu beweisen, dass wir NICHT füreinander einstehen und getrennt wirtschaften? Ich kann natürlich zeigen, dass unsere Konten und Versicherungen alle getrennt sind, wir getrennt einkaufen usw., aber wir schlafen in einem Bett und wohnen zusammen. Zudem habe ich ja der bisherigen Einstufung als BG auch nie widersprochen, da es bisher auch keinen Unterschied gemacht hat (das JC hat den Betrag auf mein Konto überwiesen, ich habe die Einkäufe davon getätigt, die Quittungen haben wir gesammelt und rechnen sie nach und nach personenbezogen auf, was von seinem Anteil übrig bleibt überweise ich ihm dann)
Meint ihr, ich habe irgendeine Chance? Falls ja - welche Nachweise benötige ich genau?
Vielen Dank schonmal!