Ja ok sorry, hab letzte Nacht nicht geschlafen und bin ziemlich paranoid.
Ich muss trotzdem nochmal fragen weil dazu fehlt mir noch die Antwort: Handelt es sich in meinem Fall um Verzicht nach § 46 SGB 1? "Verzicht" klingt für mich eher als wäre damit dieser spezielle Antrag zur vorzeitigen Beendigung eines BWZ gemeint. Aber in meinem Fall war er ja regulär beendet.
Frage mich halt, wie ich im Zweifel beweisen kann, dass ich nichts davon wusste bzw. ob es ein Problem wäre, wenn ich schon im März davon erfahren hätte?
Weiß noch dass ich damals auch extra beim Jobcenter nachgefragt hatte und da hieß es einfach nur dass Zahlungen außerhalb des BWZ ganz egal wären, aber für die telefonischen Gespräche hab ich ja auch keinerlei Nachweis und die haben sich im Nachhinein desöfteren als Fehlinformation rausgestellt.