Liebe Community,
ich wollte mich erkundigen, wie das Jobcenter in meiner Situation jetzt handeln wird.
Ich mache derzeit eine vom Jobcenter finanzierte 2-jährige Umschulung, bin 26 Jahre alt und leben mit meiner Mutter zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung. Bis zum Anfang des Jahres bezogen meine Mutter und ich ALG2, ab dem 25. Lebensjahr hat man uns in der Bedarfsgemeinschaft getrennt behandelt, ich musste einen eigenen Antrag stellen usw.
Meine Mutter hat Anfang des Jahres ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, wo sie circa. 1820,00 Brutto verdient. So hat sie ihre Hilfebedürftigkeit beendet und hat dem Jobcenter alle notwendigen Dokumenten wie Arbeitsverträge zugesendet. Ich habe weiterhin meine geregelten Leistungen bekommen, bzw. die Hälfte der Miete und den vollen ALG2 Leistungen. Jetzt musste ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wo ich angegeben habe, dass meine Mutter Einkommen erwirtschaftet.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wird das Einkommen meiner Mutter angerechnet?
Theoretisch ist ja meine Mutter nicht mehr verpflichtet für meinen Lebensunterhalt zu sorgen, und wir sind ja eine Haushaltsgemeinschaft und keine Partnergemeinschaft.
Und dazu stellt sich mir noch die Frage, musste ich zu Beginn ihres neuen Arbeitsverhältnisses auch angeben, dass meine Mutter arbeitet, obwohl meine Mutter ihnen das schon übermittelt hatte, und wir vom selben Jobcenter bearbeitet wurden. In System ist ja zusehen, dass Sie arbeiten gegangen ist und ich weiterhin ALG2 bekommen hab,
Danke im Voraus