Hey zusammen, ich würde mich sehr über eure Einschätzung, bzw. auch ein paar Tipps freuen, was mein Thema angeht.
Eckdaten:
Meine Tochter, 20 Jahre alt, Schülerin einer Berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung.
Ich, 51 Jahre alt, alleinlebend, im SGB XII-Bezug
Wir gelten als Bedarfsgemeinschaft.
Meine Tochter beginnt im August ihre 2-jährige Ausbildung auf einer Berufsbildenden Schule. Von ihrem Sachbearbeiter wurde ihr nahegelegt Schüler BAföG zu beantragen. Das hat sie getan und der Antrag wurde auch bewilligt. Nun erhält sie zum ersten Mal ab 01.08.22 Schüler-BAfög. 100 Euro darf sie davon monatl. als Freibetrag behalten, der Rest wird mit ihrer ALG II-Leistung verrechnet. Soweit, sogut. Die Neuberechnung hat ergeben, daß sie auch weiterhin im ALG II-Leistungsbezug ist, trotz BAföG.
Die Leistung für BAföG wird im Voraus für den darauffolgenden Monat gezahlt. D.h., meine Tochter hat am 28.07. diesen Monat die Leistung für 08/22 erhalten. Dafür wurde ihr bereits am 28.06. schon die für Juli geltende ALG II-Leistungsauszahlung gekürzt, da auch ALG II im Voraus gezahlt wird und die BAföG-Leistung, die für August gilt, eben schon am 28.07. zugeflossen ist. Somit fehlten für Juli knapp 100 Euro, die ich nun mit dem 100 Euro Bonus für Juli vom Kindergeld aufgefangen habe. Einmalig gab es zusätzlich den 20 Euro Kinder-Bonus. Der aber nun nicht mehr weiterhin mtl. ausgezahlt wird, da meine Tochter ab jetzt BAföG erhält. Auch Leistung für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht ihr nun weiterhin wohl nicht mehr zu wg. der BAföG-Leistung, obwohl sie ja nachwievor noch im ALG II-Bezug bleibt. Ist das korrekt?
Denn so muß sie nun auch noch das geforderte Kopiergeld von knapp 50 Euro für das Schuljahr selber zahlen.
Was bedeutet der Begriff Freibetrag eigentlich und wofür soll dieser Betrag verwendet werden? Ist er nun dafür da, daß meine Tochter jetzt solche Dinge wie Schulbedarf davon selber zahlen muß? Streng genommen wären es auch nur 80 Euro Freibetrag, da ja die mtl. 20 Euro Kinderbonus für sie entfallen, weil sie ihr nun nicht mehr zustehen.
Ich frage nur, denn mir wurde damals von meinem Freibetrag nichts von den Leistungen gekürzt, so daß ich diesen Betrag tatsächlich für mich zur freien Verfügung hatte.
Der 100 Euro Bonus zum Kindergeld im Juli sollte eigentlich auch nicht dafür dienen, damit ich davon anteilig die Miete für diesen Monat habe bezahlen können.
Ist das denn so alles richtig berechnet worden? Ich steig da nicht mehr so ganz durch. :thinking