Einschätzung ALG II - BAföG - Bonus und Einkommen Anrechnung Minijob

  • Hey zusammen, ich würde mich sehr über eure Einschätzung, bzw. auch ein paar Tipps freuen, was mein Thema angeht.

    Eckdaten:

    Meine Tochter, 20 Jahre alt, Schülerin einer Berufsbildenden Schule ohne Ausbildungsvergütung.

    Ich, 51 Jahre alt, alleinlebend, im SGB XII-Bezug

    Wir gelten als Bedarfsgemeinschaft.

    Meine Tochter beginnt im August ihre 2-jährige Ausbildung auf einer Berufsbildenden Schule. Von ihrem Sachbearbeiter wurde ihr nahegelegt Schüler BAföG zu beantragen. Das hat sie getan und der Antrag wurde auch bewilligt. Nun erhält sie zum ersten Mal ab 01.08.22 Schüler-BAfög. 100 Euro darf sie davon monatl. als Freibetrag behalten, der Rest wird mit ihrer ALG II-Leistung verrechnet. Soweit, sogut. Die Neuberechnung hat ergeben, daß sie auch weiterhin im ALG II-Leistungsbezug ist, trotz BAföG.

    Die Leistung für BAföG wird im Voraus für den darauffolgenden Monat gezahlt. D.h., meine Tochter hat am 28.07. diesen Monat die Leistung für 08/22 erhalten. Dafür wurde ihr bereits am 28.06. schon die für Juli geltende ALG II-Leistungsauszahlung gekürzt, da auch ALG II im Voraus gezahlt wird und die BAföG-Leistung, die für August gilt, eben schon am 28.07. zugeflossen ist. Somit fehlten für Juli knapp 100 Euro, die ich nun mit dem 100 Euro Bonus für Juli vom Kindergeld aufgefangen habe. Einmalig gab es zusätzlich den 20 Euro Kinder-Bonus. Der aber nun nicht mehr weiterhin mtl. ausgezahlt wird, da meine Tochter ab jetzt BAföG erhält. Auch Leistung für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht ihr nun weiterhin wohl nicht mehr zu wg. der BAföG-Leistung, obwohl sie ja nachwievor noch im ALG II-Bezug bleibt. Ist das korrekt?

    Denn so muß sie nun auch noch das geforderte Kopiergeld von knapp 50 Euro für das Schuljahr selber zahlen.

    Was bedeutet der Begriff Freibetrag eigentlich und wofür soll dieser Betrag verwendet werden? Ist er nun dafür da, daß meine Tochter jetzt solche Dinge wie Schulbedarf davon selber zahlen muß? Streng genommen wären es auch nur 80 Euro Freibetrag, da ja die mtl. 20 Euro Kinderbonus für sie entfallen, weil sie ihr nun nicht mehr zustehen.

    Ich frage nur, denn mir wurde damals von meinem Freibetrag nichts von den Leistungen gekürzt, so daß ich diesen Betrag tatsächlich für mich zur freien Verfügung hatte.

    Der 100 Euro Bonus zum Kindergeld im Juli sollte eigentlich auch nicht dafür dienen, damit ich davon anteilig die Miete für diesen Monat habe bezahlen können.

    Ist das denn so alles richtig berechnet worden? Ich steig da nicht mehr so ganz durch. :thinking

  • Der Freibetrag ist für Aufwendungen zur Arbeit bzw. Ausbildung. Wenn man keine Aufwendungen hat, weil die Arbeitsstelle im Haus nebenan ist, hat man einfach Glück. Übersteigen in einem Monat die Aufwendungen für die Ausbildung die 100 Euro (z. B. 50 Euro Kopiergeld, 30 Euro Büchergeld, 50 Euro Fahrtkosten = 130 Euro), muss der Freibetrag auf 130 Euro erhöht werden.

    Dafür, dass die 20 Euro Kinderbonus wegfallen, sehe ich keine Grundlage im SGB II. Solange sie ALG2 bezieht, unter 25 ist und ihr Regelbedarf sich nicht nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 bemisst, hat sie Anspruch.

  • Okay, danke für deine Antwort. :)

    An wen sollte ich mich denn wenden, um mich wegen den 20 Euro noch einmal genauer zu informieren? Laut Sachbearbeiter stehen ihr diese nicht zu.

  • Das erste und einzige Mal hat sie die 20 Euro Mitte Juli als Nachzahlung erhalten. Für den Monat August waren diese in der Leistung jedoch wieder nicht enthalten. Auf Nachfrage beim Jobcenter, hieß es, daß das aufgrund des Bezugs von BAföG so sei. Einen aktuellen Bescheid darüber gibt es nicht.

  • Hey zusammen!

    Ich, 51 Jahre, beziehe Grundsicherung.

    Ich bin Mutter einer 20-jährigen Tochter, die eine schulische Ausbildung macht und mit mir im Haushalt, also Bedarfsgemeinschaft, lebt.

    Sie bekommt neben Kindergeld, Unterhalt auch Schüler BAföG und bis vor kurzem zusätzlich noch ergänzend ALG II-Leistung. Nun wurde der BAföG-Satz erhöht und sie fällt aus dem ALG II-Bezug ab Oktober raus. So schön, so gut! :)

    Wie verhält es sich denn jetzt, wenn meine Tochter einen Minijob annehmen würde, bei dem sie monatl. 520 Euro verdienen würde? Laut BAföG-Amt kein Problem, wg. Freibetrag - doch wie sieht es damit aus wg. meiner Grundsicherung? Würde ihr Gehalt vom Minijob mit meiner Leistung verrechnet werden, da sie mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt oder dürfte sie das Geld für sich behalten?

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  • Okay, das wurde es vorher, als sie ja noch in ALG II-Bezug war, auch... Wichtig war mir nur, daß sie jetzt einen Ferienjob annehmen könnte und von dem Gehalt auch wirklich alles behalten zu können und nicht unter meinem Bezug der Grundsicherung zu leiden, wenn sie selbst es endlich aus dem Hartz 4- Bezug raus geschafft hat.

    Danke für deine Antwort! :)

  • Hallo zusammen!

    Ich beziehe Grundsicherung.

    Meine Tochter (20, in schulischer Ausbildung) bekommt keine Leistung vom Amt, da sie KG, Unterhalt des KV und Schüler-BaföG erhält.

    Sie würde gern einen 520 € Job ausüben.

    Wieviel von ihrem Einkommen würde ihr da bleiben?

    Viele Grüße

    Thema bitte weiterführen! Beitrag ins Thema verschoben

  • Damals hat meine Tochter noch zusätzlich ALG II erhalten. Seitdem die BaföG-Leistung erhöht wurde, bezieht sie nun keine ALG Il-Leistung mehr. Und wir gelten jetzt nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Hausgemeinschaft. Von der Miete und Heizung wurde ihr Anteil ja zur Hälfte mit berechnet. Klar. Aber wie verhält es sich jetzt, wenn sie einen Minijob annehmen würde? Sie bezieht jetzt ja keine ALG ll-Leistung mehr. Wohnt aber mit mir als Grundsicherungsempfängerin zusammen. Müsste sie dann aufgrunddessen trotzdem etwas von ihrem Verdienst einfließen lassen? Bzw. muß ich meiner Sachbearbeiterin melden, wenn meine Tochter einen Minijob aufnehmen würde, obwohl sie ja raus ist aus dem Bezug?

    Hätte sie trotzdem Abzüge, weil ich Leistung beziehe und sie mit mir zusammen lebt?

    Wie gesagt: Anteilig wurden ihr bereits vom KG, BaföG und Unterhalt vom KV die Hälfte von Miete und Heizung berechnet.

  • Entschuldige mal bitte, es gibt keinen Unterschied. Bereits im September hast du geschrieben, dass sie wegen höherem Bafög ab Oktober kein ALG2 mehr bekommt und explizit gefragt, ob sich das auf deine Grundsicherung auswirkt.

    Also dieselbe Frage, wie jetzt auch. Die Antworten wurden dir bereits gegeben.

  • Es tut mir leid, wenn ich es doppelt gefragt habe. Ich bin kopfmäßig nicht mehr so fit, weil ich zwei Gehirnaneurysmen hatte die neurochirurgisch operiert wurden und ich dadurch leider Einschränkungen zurückbehalten habe. Mir fällt es schwer manchen Dingen zu folgen oder inhaltlich umzusetzen. Wollte nicht nerven. Ich verstehe es nur nicht ganz. Das Kindergeld wird doch schon immer mit bei mir angerechnet als Einkommen, da ich es, solange meine Tochter noch bei mir wohnt ja auch auf mein Konto überwiesen bekomme. Meine Sachbearbeiterin sagte mir, daß sie erst den Arbeitsvertrag bräuchte, um dann zu sehen, was meine Tochter dann behalten dürfte von ihrem Verdienst. Nur wäre es schon schön zu wissen, wie sich das alles zusammen rechnet. Ich fänd's halt ungerecht, wenn sie für mich oder meine Leistung (außer Miete, Nebenkosten und Heizung, denn das wird ja bereits zu gleichen Anteilen geteilt) mit ihren verdienten Geld mit aufkommen müsste.

  • Okay, danke für die Info. Ich war halt verunsichert, weil meine SB meinte, ich solle die Verdienstbescheinigung meiner Tochter bei ihr einreichen, sie gäbe das dann an ihre Vorgesetzten, um dann zu sehen, wie viel sie davon am Ende behalten darf.

  • Hallo!

    Ich war halt verunsichert, weil meine SB meinte, ich solle die Verdienstbescheinigung meiner Tochter bei ihr einreichen,

    Für diese Forderung gibt es keine Erklärung. Deshalb Empfehlung

    eine reale Beratung mit allen Unterlagen aufzusuchen. Erkundigen

    Sie in ihrem Wohnort nach einer Beratungsstelle.

    Grüße

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