Hallo.
Kann mir jemand sagen ob es durch die Neuregelung der Sanktionen aktuell eine maximale Sanktion von 10% bei ALG 2 kommen kann, sofern man wiederholt einen Termin nicht wahr nimmt?
Oder kann dies bis 30% steigen, sofern man oftmals nicht zum Termin kommt?
Ich habe gelesen, dass die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt werden.
Jedoch werden Sanktionen von 10% erhoben sofern ein Termin nicht wahr genommen wird.
Verstoß gegen Melde- und Mitwirkungspflichten
Eine Verminderung der Regelbezüge um 10% drohen, wenn der Leistungsempfänger seine Melde- und Mitwirkungspflichten verletzt.
Die Sanktion kann verhängt werden, wenn der ALG II-Bezieher trotz erfolgter Belehrung über die Rechtsfolgen nicht der Aufforderung nachkommt,
sich bei dem Leistungsträger persönlich zu melden.