ALG II - Umzug und Maklergebühren für Wohnungssuche

  • Hallo,

    Nun muss ich auch mal in die Runde fragen, da die Suchmaschine mir nicht

    wirklich Auskunft gibt. Derzeit mache ich eine Umschulung, die 2 Jahre läuft

    und möchte mich natürlich vorher bewerben in einem anderem Bundesland.

    Jetzt habe ich im Internet gefunden, das die Kosten für einen Makler übernommen

    werden. Den möchte ich natürlich in Auftrag nehmen um eine passende Wohnung

    zu finden.

    Jetzt ist aber die Frage, welches Job Center wäre für die Kosten zuständig? Also

    müsste ich bei meinem jetziges Jobcenter im Wohnort den Antrag stellen, trotz das

    der Makler in einem anderem Bundesland agiert? Oder müsste ich das Jobcenter

    anschreiben, in dem Bundesland/Ort, wo ich hinziehen möchte? Dabei möchte ich ja

    da arbeiten um das ich wieder vom ALG2 wegkomme

  • Wohnungsbeschaffungskosten wird dir niemand finanzieren, wenn du nicht bereits eine konkrete Arbeit in Aussicht hast. Denn für die Finanzierung eines Umzuges bedarf es einer vorherigen Zusicherung und die gibt es nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Übrigen zählen Maklergebühren sowieso nur im Ausnahmefall zu den Wohnungsbeschaffungskosten, wie das BSG hier ausführt:


    Der Maklerlohn kann zwar in Ausnahmefällen zu den Wohnbeschaffungskosten iS des § 22 Abs 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; ferner Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand IX/2009, § 22 RdNr 126; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 109; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 83).

  • Mein Sachbearbeiter meinte auf Nachfrage, dass für eine Übernahme der Maklerprovision ein Wohnberechtigungsschein (habe 2017-2022) sowie ein Nachweis über eine mehr als 1 Jahr (habe 5) andauernde Wohnungssuche erbracht werden müssen. In einem anderen Forum, welches sich auf Mietrecht bei SGB-II-Leistungen bezieht, hieß es, dass das Jobcenter Hilfe leisten "muss". In unserem speziellen Fall ist Arbeit in Teil- oder Vollzeit ohne eigene Wohnung unmöglich, daher ist die Hilfe auch aus Sicht der Arbeitsvermittlung im besten Interesse.

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  • Vergesst es schlicht.

    Die Gerüchte und Quellen, die in einigen Foren noch herumgeistern, sind überholt.

    Bis 2015 war es so, dass jeder Vermieter sich frei entscheiden konnte, seine/ihre Wohnung per Makler anzubieten und die Provision auf den künftigen Mieter umlegen konnten. DAFÜR gab es damals dann die Übernahme der Maklerprovision.

    Seit 01.06.2015 ist aber eine Gesetzesänderung in Kraft. Bedient der Vermieter sich eines Maklers, trägt er dessen Kosten selbst. Er darf die Provision (mit sehr wenigen besonderen Ausnahmen) nicht auf die Mieter umlegen.

    Was ihr wollt, ist etwas völlig Anderes. Ihr wollte die Provision dafür, dass ihr einen eigenen Makler einschaltet.

    Hier gilt ganz klar die Antwort von Grace. Geld hierfür gibt es heute nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine eigene Suche ohne Profi keine realistischen Erfolgsaussichten hat. Die Anforderungen dafür sind jedoch immens. So lange ihr selbst suchen könnt, ohne dass das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ertolglos sein wird (dafür zählt nicht Euer Bauchgefühl oder persönliche Meinung) hat ihr erst einmal selbst zu suchen.

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