Jobcenter verlangt Reisepass Kopien allerseiten nach

  • Guten Tag allerseits,


    nachdem ich einen Weiterbewillungsantrag gestellt hatte, habe ich Post vom Jobcenter erhalten, in dem gefordert wird das ich nach Paragraf 60 folgende Unterlagen einreichen soll :
    Konto Auszüge der letzten 3 Monate bis fortlaufend und Kopie meines Reisepasses - Alle Seiten.

    Kopie von Kontoauszügen verstehe ich ja

    aber wozu Kopie von allen Seiten aus meinem Reisepass ?

    Wenn ich es bis zum besagten Datum nicht einreiche wird mir die Leistung nach Paragraf 66 sgb versagt bzw. eingestellt


    vorweg, ich war die letzten 10 Jahre nicht im Urlaub bzw im Ausland.

    Darf das Jobcenter von mir die Kopie meines Reisepasses inkl allerseiten verlangen?

    Ich möchte gerne wissen, ob das normal ist oder jemand mich zu Unrecht denunzieren hat.

    Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar

  • Hierbei geht es wahrscheinlich um eine grundsätzliche Kontrolle, ob zu einem Zeitpunkt ein Aufenthalt im Urlaub oder dergleichen vorlag. (Thema Ortsabwesenheit).

    Wenn du nicht im Urlaub warst, sollte es ja kein Problem sein die Unterlagen vorzulegen. Sie werden im Anschluss eh wieder gelöscht (Datenschutz)

    Kleiner Hinweis: Die Androhung der Einstellung oder Versagung nach § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung ist ein Standarttext. Er sagt in erster Linie nur aus, dass wenn keine grundsätzliche Mitwirkung erkennbar ist Leistungen eingestellt oder versagt werden.

  • Welche Rechtsgrundlage und Gesetz erlaubt es einem Sachbearbeiter diese Kontrolle durchzuführen? Im Internet steht das es rechtswidrig und verboten ist Reisepass Kopien abzufordern aus Datenschutz gründen

  • Hallo!

    Im Internet steht das es rechtswidrig und verboten ist Reisepass Kopien abzufordern aus Datenschutz gründen

    Nein, nicht grundsätzlich und das Jobcenter ist eine Behörde.

    Im täglichen Leben und insbesondere im Geschäftsleben ziehen

    Behörden, Arbeitgeber, Banken oder Versicherungen gerne Kopien

    des Personalausweises von Antragstellern, Kunden oder Mitarbeitern.

    Hierbei wird der Datenschutz häufig sträflich vernachlässigt.

    Was ist zulässig, was ist unrechtmäßig.


    Alternative, selbst zum Jobcenter fahren und Reisepass vorlegen.

    Überhaupt nicht vorlegen könnte zur Leistungseinstellung

    führen bis die Mitwirkungspflicht erfüllt wurde.

    Gruß

  • Welche Rechtsgrundlage und Gesetz erlaubt es einem Sachbearbeiter diese Kontrolle durchzuführen?

    Das steht im Schreiben, hast du doch selbst angegeben:§ 60 SGB I - Angabe von Tatsachen.

    Im Internet steht das es rechtswidrig und verboten ist Reisepass Kopien abzufordern aus Datenschutz gründen

    Im Internet steht viel. Manches ist richtig, manches ist falsch. Und für manches gibt es auch ein "bei bestimmten Rahmenbedingungen darf das sein, ansonsten nicht."

    Was dein Jobcenter zu der Aufforderung bewogen hat, können wir nicht wissen. Ohne Grund wird sowas eigentlich nicht gemacht. Wenn du es genau wissen willst, musst du daher wohl nachfragen oder es in einem persönlichen Gespräch klären.

  • Hallo!

    Ergänzend, weil nicht jedem Leistungsberechtigen geläufig;

    Wenn ich es bis zum besagten Datum nicht einreiche wird mir die Leistung nach Paragraf 66 sgb versagt bzw. eingestellt

    Korrekt und folgerichtig, bis alle geforderten Unterlagen vorliegen.

    Gruß

  • Ich möchte wissen wer mich zu Unrecht denunziert hat. Ich werde selbstverständlich eine Kopie oder sogar persönlich vorbei gehen und meinen Reisepass vorzeigen. Wie gesagt, ich war die letzten 10 Jahre nicht im Urlaub bzw nie im Ausland. Ich brauche eure Hilfe! Wie kann ich dem ganzen nach gehen?


    Vielen Dank an alle im Voraus

  • Hallo!

    Hierbei geht es wahrscheinlich um eine grundsätzliche Kontrolle, ob zu einem Zeitpunkt ein Aufenthalt im Urlaub oder dergleichen vorlag. (Thema Ortsabwesenheit).

    Das ist reine Spekulation und wir halten uns an Fakten aus

    dem Eingangs-Thema.

    Das Jobcenter muss einer Leistungsbezieherin vollständige Einsicht in ein anonymes Anzeigenschreiben gewähren, wenn dieses falsche bzw. nicht erweisliche Tatsachen und Pöbeleien enthält. In einem solchen Fall tritt der Schutz des Behördeninformanten hinter das Informationsinteresse der Betroffenen zurück. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter der Leistungsbezieherin zwar eine Kopie der Anzeige herausgegeben, jedoch die handschriftlich unter das Schreiben gekrakelte Unterschrift geschwärzt.


    Es gibt im Eingangsthema keinen Hinweis auf Selbiges, sondern

    es ist von einem ALG II Weiterbewilligungsantrag, Vorlage von

    Kontoauszügen und Reisepass die Rede und die Rechtsgrundlagen

    werden auch genannt:

    § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen

    § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung

    Was dein Jobcenter zu der Aufforderung bewogen hat, können wir nicht wissen. Ohne Grund wird sowas eigentlich nicht gemacht. Wenn du es genau wissen willst, musst du daher wohl nachfragen oder es in einem persönlichen Gespräch klären.

    Genau das sollte passieren, damit der Sachverhalt geklärt werden

    kann.

    Gruß

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