Umzug andere Stadt - Wohnung angemessen - Nebenkosten nicht

  • Hallo, wir sind ein älteres Paar (55 und 60) Jahre und haben geplant in eine andere Stadt umzuziehen. Wir gucken täglich nach einer passenden Wohnung. Wir hatten eine Wohnung in Aussicht (62qm) und haben uns mit dem dort ansässigen Jobcenter in Verbindung gesetzt. Die Antwort war dann vom Amt, dass die Wohnung angemessen wäre,aber die Nebenkosten nicht.

    Kann uns Jemand Auskunft geben, wie das nun ist? Muss das Amt die kompletten Nebenkosten bezahlen, trotz der etwas größeren qm Zahl (2-3qm) oder müssen wir die Differenz selber tragen? Oder zahlt das Amt dann gar keine Nebenkosten?

    LG

  • Sind mit Nebenkosten die Heizkosten gemeint? Denn eigentlich wird bei der Bestimmung der Angemessenheit nur zwischen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) und Heizkosten unterschieden.

    Wenn man euch mitteilt, dass irgendwas unangemessen ist, wird man sicherlich dann für diese Kosten nur das berücksichtigen, was angemessen ist.

  • Ich möchte mich hierbei meinem Vorredner anschließen und darauf hinweisen, dass wenn nur der Teil der Angemessenheit bewilligt wird auch kein Anspruch auf eventuellen Forderungen aus Jahresabrechnungen bestehen.

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