Guten Tag,
ich habe folgende Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich bin selbstständig im Bereich der Körpernahen Dienstleistungen und war im letzten Winter somit (wieder) auf Grundsicherung in Form von ALG 2 angewiesen, da es ein Arbeitsverbot wegen Covid gab. Der Bewilligungszeitraum ging vom 1.12.21 bis (theoretisch) 31.05.22.
Ich habe also Arbeitsaufträge angesammelt und als genügend Anfragen vorhanden waren zum 1.04 wieder angefangen zu arbeiten.
Beim Jobcenter habe ich bereits ende März angekündigt, keinen Bedarf mehr zu haben ab dem 1.04.
Da sich einiges angestaut hatte und die Hochsaison in meinem Gewerbe im Frühling liegt, hatte ich dann auch wieder gut zu tun und habe einen guten Umsatz erzielt. Das setzte sich auch im Mai so fort.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wollte das Jobcenter wie üblich die Kontoauszüge der vergangenen Monate sehen.
Ich reichte also alle Auszüge ein und man teilte mir mit ich solle die der letzten beiden Monate auch noch vorweisen.
Daraufhin fragte ich per Mail nach, warum das JC sich für meine KTA nach Abmeldung des Bedarfes interessiere?
Meine Sachbearbeiterin rief mich an und teilte mir mit, dass die Einnahmen trotz Verzichtserklärung auf die gesamten 6 Monate angerechnet werden.
Nun meine Frage: ist das rechtens? Ich bin mit der Grundsicherung gerade so über den Winter gekommen und jetzt hatte ich 2 gute Monate und habe vermutlich so viel Verdient, dass ich alles zurückzahlen muss? Das kann doch nicht richtig sein? Gibt es eine Möglichkeit das anzufechten und bin ich überhaupt verpflichtet meine Kontoauszüge für diese Zeit nachzureichen?
Vielen Dank und schönen Abend!