Jobcenter will nicht mehr zahlen

  • Hallo ihr lieben,

    Es geht darum, das ich einen Sohn bekommen habe und mich aus diesem Grund schon länger bei meiner Mutter aufhalte. Davon wusste das Jobcenter bislang nichts. Nun hat meine Sozialarbeiterin ein Aufforderungsschreiben von Jugendamt zum Jobcenter geschickt, das ich mich in dieser Stadt (45km von meiner Wohnung entfernt) aufhalten soll. Ich habe versucht die Wohnung zu kündigen aber es fehlt eine Unterschrift, aber sobald ich die habe, werde ich sie zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen. Nur stellt das Jobcenter sich nun quer und will die Miete nicht weiter zahlen. Meine Sozialarbeiterin meint, sonst müssen wir dagegen mit einem Anwalt angehen, weil ich dafür ja nichts könne. Letzten Monat habe ich auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, bisher aber noch keinen Cent vom Jobcenter bekommen (bekomme auch noch den Unterhalt meines Sohnes von Ihnen).

    Wisst ihr wie sich das nun verhält? Stehen mir die Gelder noch zu, wenn ich mich bei meiner Mutter aufhalte? Und bin ich im Recht, müssen sie die Wohnung weiterbezahlen, da ich aufgefordert worden bin hier mich aufzuhalten und es nicht mein eigenes Verschulden ist, das ich mich nicht in meiner Wohnung aufhalte?

    Könnte ich versuchen Ihnen zu sagen, das ich mich teilweise noch in der Wohnung aufhalte? Wie sieht es Rechtlich Aus?

    Danke im Vorraus, ist wirklich sehr wichtig, bin für jeden Ratschlag dankbar!

    Liebe Grüße

  • Ich gehe davon aus, dass am Wohnort deiner Mutter ein anderes Jobcenter zuständig ist? Dann musst du dort ALG2 beantragen.

    Von deinem alten Jobcenter steht dir allein schon deshalb nichts zu (auch, wenn du nur besuchsweise bei ihr wärst und wieder zurück wolltest), weil du ungenehmigt ortsabwesend bist.

    Warum ist es eigentlich nicht dein Verschulden, dich nicht in deiner Wohnung aufzuhalten? Wer hat dich gezwungen, sie zu verlassen? Wer ist die Sozialarbeiterin? Jemand vom Jugendamt? Eine Betreuerin? Familienhelferin? Wenn es eine Auflage vom Jugendamt geben sollte, ist das deren Angelegenheit, sich im Rahmen von Leistungen nach dem SGB VIII um deinen Lebensunterhalt zu kümmern.

    So geht es jedenfalls nicht.

  • Ich bin zwar ortsabwesend, aber da ich in Elternzeit bin, muss ich nicht ständig für das Jobcenter erreichbar sein, weil ich sowieso nicht vermittelt werden könnte.

    Außerdem ist man in 45 Minuten in meinem Wohnort und ich schaue regelmäßig nach Post.

    Ich habe die Auflage vom Jugendamt bekommen, dass ich mit meinem Sohn hier leben soll. Während der Kündigungsfrist muss die Wohnung ja dennoch weiter gezahlt werden.

  • Die Regelung zur Ortsabwesenheit ist nicht an eine Vermittlung gebunden. Sie gilt für alle Leistungsempfänger nach dem SGB II. Die Auflage ist übrigens täglich postalisch erreichbar zu sein und nicht regelmäßig. Woher hast du das Geld, jeden Tag in deine Wohnung zu fahren? Ungeachtet dessen erklärst du doch selbst, nie wieder dorthin zurück ziehen zu wollen, womit du deinen gewöhnlichen Aufenthalt eben nicht mehr dort hast.

    Zuständig (auch für eine notwendige Doppelmiete) wäre nunmal das Jobcenter am neuen Wohnort. Oder das Jugendamt, wenn du tatsächlich eine Auflage erfüllst, die dich betrifft und nicht das Kind. Aber die gestellten Fragen beantwortest du ja nicht. Statt dessen beharrst du stur auf deine eigene Meinung, die du nicht hinterfragen willst, wie dein Eingangsbeitrag es suggeriert, sondern einfach nur bestätigt haben möchtest.

    Wenn du anderer Meinung bist als das Jobcenter, kannst du gegen die kommenden Entscheidungen des Jobcenters, z. B. Aufhebung der Leistungen und Erstattungsforderung in Rechtsmittel gehen. Das steht dir natürlich frei.

  • Hallo, und zwar hat das Jobcenter jetzt meine Leistungen bewilligt, aber sie bezahlen meine Wohnung nicht mehr, was soll ich tun? Ich kann die Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen und sie müssten nur noch für die Kündigungsfrist bezahlen.


    Es wäre gar keine Doppelmiete nötig, sondern nur mir meine Wohnung während der Kündigungsfrist weiter zu bezahlen. Ich habe ein Ticket für 30€ im Monat, mit dem ich hin und her pendeln könnte. Aber ich soll mich zusammen mit meinem Sohn bei meiner Mutter aufhalten und kann daher die Wohnung nicht weiter bewohnen, während der Kündigungsfrist müsste sie aber noch weiterhin bezahlt werden, das will das Jobcenter aber nicht machen, weil ich mich nicht in der Wohnung aufhalte

    Liebe Grüße

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Das alte JC hat ALG2 bewilligt, obwohl du jetzt woanders wohnst? Oder ist das Jobcenter auch für ALG2 am neuen Wohnort zuständig?

    Wenn das eine Auflage des Jugendamtes ist, dann solltest du in erster Linie das Jugendamt fragen, wie du das Problem lösen sollst. Auch das Jugendamt kann durchaus finanzielle Hilfen erbringen.

    Das Jobcenter zahlt nur für eine tatsächlich genutzte L, bewohnte Wohnung. Doppelmieten kommen nur in ganz wenigen Fällen in Betracht. Die Auflagen eines Jugendamtes zu erfüllen, gehört eher nicht dazu.

    Was wäre passiert, wenn du in der Wohnung geblieben wärst? Wieso ist das Jugendamt involviert? Bist du minderjährig? Ist das nur eine Auflage vom Jugendamt oder vom Familiengericht?

    Kann man mal was vom Jugendamt dazu lesen? Und den neuen Bescheid vom Jobcenter. Bitte anonymisiert und als PDF.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!