Hallo an alle Forumsmitglieder, ich war länger hier nicht aktiv, da ich eine fast dreijährige AGH 16i Maßnahme absolvieren durfte, die Mitte September ausläuft. Da auch die Selbstständigkeit meines Lebensgefährten nicht mehr so dolle läuft mussten wir gezwungermaßen Leistungen beim Jobcenter beantragen.... noch nicht mal wieder Mitglied und schon gehen die Probleme massivst los!
Das Jobcenter hat es geschafft, unseren Hauptantrag zu verlieren, bzw. sämtliche Anlagen, wie z.B HA, VM, SV, KdU, WEP (mein Lebensgefährte ist wie eingangs erwähnt, selbstständig) und natürlich auch die EKS Anlage und weitere. Der Antrag selber scheint jedoch da zu sein. Auf Nachfrage wurde mir telefonisch erklärt, dass die Anlagen per Post nach Nürnberg zum Einscannen geschickt werden? Weiß jemand, ob das stimmt? Und nun sind unsere Unterlagen halt weg! Unser Pech und nun bitte alles noch mal neu ausfüllen!! Abgesehen von der ganzen Arbeit, aber was ist mit der Sorgfaltspflicht vom Amt? Dürfen die datenschutzrechtlich Unterlagen einfach Dritten überlassen? Und lapidar wurde mir erklärt ",... dass die (Anlagen) nun verschwunden sind, ja, das ist blöd! ich verstehe Ihren Frust, aber da hamse leider Pech gehabt!" Es passiere sehr selten, dass die Post Jobcenter Sendungen verlieren würden ..." Da es sich quasi um komplette Angaben zu meiner und der meines Lebensgefährten handelt - in der Summe sind es eigentlich alle relevanten Personendaten, sind wir echt besorgt!! Was passiert, wenn unsere Angaben (inkl. Bankkonten IBANs etc) in unbefugte Hände geraten -Stichwort "Identiätsklau"? Wir sind wirklich fassunglos!
Und wie kann es sein, dass der Verlust unserer ausgefüllten Anlagen bereits nach 2 Tagen als gegeben genommen wurde? Wir haben am 09.08.22 den Antrag in den Hausbriefkasten beim jobcenter xxxxxx geworfen und am 11.08.22 wurde vom Jobcenter ein Schreiben mit Bestätigung über die Antragsstellung inkl. Aufforderung zur Mitwirkung und Einreichung der Anlagen HA, WEP und EKS geschrieben und rausgeschickt, was uns am 18.08.22 (also 6 Tage später!) erreichte... was sollen wir tun, bzw. gibt es eine Rechtsgrundlage, auf Grund derer ich eine intensive Recherche über den Verbleib unserer eingereichten Anlagen fordern kann? Wäre sehr dankbar zu diesbezüglichen Hinweisen.
Noch was kurz: kennt sich jemand noch speziell in xxx aus mit den Zuständigkeiten der Jobcenter? Mein Lebensgefährte ist selbstständig, deswegen sollen wir nun zu einem wesentlich weiter entfernten Jobcenter gehen. Allerdings ist nicht er, sondern ich die Hauptantragstellerin und laut PLZ ist eigentlich das ehemalige Jobcenter zuständig, wo wir ja den Antrag auch eingeworfen haben.... Normalerweise geht es immer um den Antragsteller und dessen Belange haben Priorität.... für uns ist das alte Jobcenter wesentlich besser erreichbar. Wie kann ich verlangen, wieder in den ehemaligen Zuständigkeitsbereich des vorigen Jobcenters eingesetzt zu werden? Oder dürfen die Jobcenter selber festlegen, wer wo hingeschickt wird? Ich würde mich über Nachrichten freuen und wünsche allen ein schönes Wochenende :thinking