ALG II und Einkommen Anrechung von ALG I

  • Ich habe ALG 1 bis zum 21.05.2022 erhalten und dann Alg2 beantragt.

    Das Jobcenter rechnet das Alg1 als Einkommen an, aber berücksichtigt

    nicht den Freibetrag von 100 Euro und die zusätzlichen 10 % weil das

    ja kein Einkommen wäre. Die rechnen es als Einkommen an aber sagen

    das es kein Einkommen ist. Was denn nun? Kennt sich jemand damit aus?

    Eigenes Thema erstellt und Thema bitte nicht

    in fremde Themen setzen

  • Hallo!

    aber berücksichtigt

    nicht den Freibetrag von 100 Euro und die zusätzlichen 10 % weil das

    ja kein Einkommen wäre.

    Korrekt, denn ALG I ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.

    (1) Der Freibetrag wird nur für Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit gewährt.

    Dies sind Einnahmen, die die leistungsberechtigte Person unter Einsatz und

    Verwertung ihrer Arbeitskraft aus einer Tätigkeit erzielt.

    Gruß

  • Nur noch einmal zur Bestätigung - das ist korrekt.

    Die besagten 100 Euro gibt es nur auf Erwerbstätigkeiten (und Gleichgestelltes, wie z.B. Ehrenamt).

    Es lohnt sich üblicherweise, in der Überbrückungszeit bis zum "echten" neuen Job, auch mal zu schauen, ob man nicht ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung oder einen Teilzeit- oder Minijob machen möchte.

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