Hallöchen!
Bei meiner letzten Betriebskostenabrechnung hat sich ein Nachzahlungsbetrag ergeben, den das Jobcenter nur teilweise übernehmen will, da mein volljähriger Sohn durch seine Ausbildung seit August letzten Jahres unter der Woche in einem Internat wohnt, was vom Arbeitsamt übernommen wird und er deshalb keinen Anspruch mehr auf ALG II in der Bedarfsgemeinschaft (war nur mein Sohn und ich) hat.
An den Wochenenden, wenn er Urlaub hat oder krank ist, ist er bei mir.
Die komplette Miete wird vom Jobcenter übernommen und die Betriebskosten haben sich insgesamt erhöht, inklusive der Wasserkosten (Spülmaschine war kaputt, deswegen mit Hand gespült, dadurch höherer Verbrauch. Insgesamt verbrauchen wir weniger Wasser als der Durchschnittsbürger, sind also keinesfalls verschwenderisch).
Nun hat das Jobcenter die Nachzahlung vor dem Umzug komplett überommen und ab Umzug einfach durch 2 geteilt. Die Betriebskosten werden vom Vermieter per Wohnfläche berechnet, nicht pro Kopf, das Wasser richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch in der Wohnung.
Darf das Jobcenter einfach die Nachzahlung für die gesamten Betriebskosten pro Kopf berechnen und einen Anteil für meinen Sohn nicht zahlen? Denn außer beim Wasser hab ich ja keinen Einfluss auf die Kosten und die Miete wird doch auch komplett übernommen, obwohl mein Sohn teilweise hier ist.
Mein Sohn hat beim Arbeitsamt vor ein paar Tagen per Email nachgefragt, ob die den Anteil übernehmen, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Telefonisch durfte mir das Arbeitsamt keine Auskunft geben und ich wurde auf die Emailadresse verwiesen.