Mini-Job - ALG II - Ehrenamtspauschale und Einkommen Anrechnung

  • guten morgen liebe Community, vielleicht kann jemand helfen:

    mich interessiert, wie sich das ALG II zu einer zu erwartenden Ehrenamtspauschale in höhe von 3000 Euro verhält bei momentanem ALG II bezug. 450 Euro job ist vorhanden und wird angerechnet (aber das spielt dazu ja keine Rolle, wenn ich das richtig erfasst habe) . wird dies wie ein "normales" einkommen i.h.v. 3000 Euro gewertet und wird mit 10% angerechnet? muss ich einen neuen antrag stellen oder läuft nach der zahlung der pauschale bspielsweise im september der ALG II bezug normal weiter?

    auf was muss man achten?

    danke!

  • Auf steuerprivilegiertes Einkommen gibt es einen Freibetrag von 250 Euro,

    § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II - Absetzbeträge. Ansonsten noch die üblichen

    20 bzw. 10% vom Rest bis 1200 bzw. 1500 Euro (je nachdem, ob du Kinder hast).

    Dabei wird auch das normale Erwerbseinkommen einbezogen, d. h., beide

    Freibeträge gibt es nicht, nur den höheren.

    Da das nach Bereinigung anzurechnende Einkommen wahrscheinlich deinen

    Bedarf eines Monats übersteigt, wird das Einkommen dann auf 6 Monate

    verteilt angerechnet.

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