ALG II - Einstiegsgeld - Regeln Ortsabwesenheit

  • Hallo liebe Community,

    in Kürze werde ich Einstiegsgeld beantragen - Businessplan und Antrag sind schon fertig.

    Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. der Meldung von Ortsabwesenheit. Diese Frage könnte ich natürlich auch direkt dem Jobvermittler stellen, ich wollte aber gern bewusst erstmal "vorfühlen" und im Internet habe ich dazu nichts gefunden. Kann mir jemand sagen, ob die Regeln die gleichen bleiben (insgesamt 6 Wochen möglich innerhalb eines Jahres) oder
    ist man hier mit Einstiegsgeld (sofern man seiner Beschäftigung weiter nachgeht + dies belegen kann) auch freier?
    Die Idee wäre, 3 Monate zum Arbeiten im "Home-Office" ins Ausland zu Freunden zu gehen, da ich dort mehr Ruhe habe.

    Danke für Hinweise.....+ vg :beer
    Anais

  • Hallo!

    Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II

    Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

    Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Arbeitslosengeld II.

    Gruß

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