Hallo,
nehmen wir mal an, ich bekomme für Monat X ALG2 und habe gleichzeitig in dem Monat eine befristete Beschäftigung angefangen. Das JC lässt überweist dann keine Leistungen für Monat X. Nun teile ich meinen Arbeitgeber mit, dass er das Gehalt von Monat X gerne zum 1. des nächsten Monats überweisen soll statt Ende Monat X. Der Arbeitgeber hat nichts dagegen.
Danach teile ich dem JC mit, dass ich im Monat X noch kein Gehalt bekomme habe und noch um die Leistungen dafür bitte (-> Zuflussprinzip).
Das JC findet nun heraus (durch Anruf beim Arbeitgeber o.ä.?), dass ich die Überweisung absichtlich so verschoben habe. Was könnte mir drohen?
Gehaltsüberweisung auf nächste Monat verschoben
-
kungl -
2. September 2022 um 09:55 -
Erledigt
-
-
Ein Kostenersatz nach § 34 SGB II - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten. Vielleicht auch eine Strafanzeige wegen Betrugsversuch.
-
Die Leistungen für Monat X wurden ja nicht überwiesen.
-
Hallo!
nehmen wir mal an, ich bekomme für Monat X ALG2 und habe gleichzeitig in dem Monat eine befristete Beschäftigung angefangen.
Hier wird nichts angenommen und wir halten uns an gesetzliche Fakten.
Bitte Klartext, wurde die Veränderung dem Jobcenter mit der
Veränderungsmitteilung gemeldet? Falls nicht, sollte das umgehend
erfolgen:
Veränderungen mitteilen, Nachweise einreichen
Gruß
-
Die Arbeitsaufnahme wurde dem JC mitgeteilt und das JC hat den Arbeitsvertrag angefordert, der dann zugeschickt wurde.
Dem JC wurde später auch mit Kontoauszügen belegt, dass das Gehalt erst am 1. des nächsten Monats geflossen ist bzw. dass kein Gehalt am Monat X geflossen ist.
-
Hallo!
Nachdem das geklärt ist, Zuwendung zu:
Das JC findet nun heraus (durch Anruf beim Arbeitgeber o.ä.?), dass ich die Überweisung absichtlich so verschoben habe.
Wird beantwortet durch:
Fachliche Weisungen § 34 SGB II - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
Gruß
-
Die Leistungen für Monat X wurden ja nicht überwiesen.
Ja, weil du das schuldhaft (weil du einen Vorteil daraus ziehen wolltest) veranlasst hast. Und das wäre ein klassischer Kostenersatzfall. Man könnte auch einen Sozialleistungsbetrug annehmen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!