Vollzeitjob und Wohngeld - Kinderzuschlag - Kindergeld - Fragen zum Anspruch und Berechnung

  • Hallo zusammen, ( längerer Text)

    Ich bin 41 Jahre alt und habe 3 Kinder 2 wohnen noch daheim.

    Meine Tochter ist 18 ( macht Abitur) , mein Sohn ist 15 ( besucht die 8.Klasse).

    Ich stehe momentan vor großen Sorgen, habe eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement gemacht. Habe 2 Jahre auf 450 Euro Basis gearbeitet, und dann kam das Angebot in einem mittelständischen Unternehmen. Ich verdiene 2150 Euro Brutto und Netto have ich einen Betrag von 1500 + Kindergeld und 200 Euro Unterhalt.

    Im Februar habe ich den Vertrag unterschrieben im März angefangen, habe noch einen Antrag auf Wohngeld + KIZ gestellt ( Anfang April ) .

    Im August kam dann die Bewilligung vom Wohngeld 70,00 Euro. Diesen Bescheid musste ich dann zur Familienkasse schicken denn darau wurde gewartet.

    Am 22.Juni kam ebenfalls Post von der Familienkasse das sie wie oben beschrieben auf den Bewilligungsbescheid warten demnach würde mit 447,00 Wohngeld zustehen oder nach momentaner Berechnung 349,00 KIZ pro Monat also von April bis September.

    Sodale jetzt kam letzte Woche der Bescheid von der Familienkasse der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung das der Betrag unseren Lebensunterhalt nicht deckt, der Hinweis ich soll aufstockende Leodtunf beantragen.

    Habe dann beim Amt angerufen, die teilten mit dann mit das ich einen Antrag stellen kamn aber die bezahlen wenn die Berechnungen es zulassen ab Antragstellung.

    Ich bin gerade echt ratlos, da die letzten 6 Monate niemand für uns aufgekommen ist, keiner fühlt sich verantwortlich. Die Aussage man bekommt nichts, weil man nichts hat ist sehr sehr einfach. Hätte man mir vorher mitgeteilt das ich einen Antrag beim Jobcenter stellen muss weil mir aufstockende Leistung zusteht hötte ich das bereits getan. Die Behörden Familienkasse + Wohngeldamz haben aber viel zu lange gebraucht, ich hingegen habe keine einige Frist verstreichen lassen.

    Jetzt ist meine Frage wie gehe ich vor laut der Berechnung der Familienkasse würde mir aufstockende Leistung zu stehen laut dem Rechner sind es weniger als KIZ.

    Könnte noch so vieles schreiben, habe jetzt aber grob mein Problem geschildert.

    Vielleicht hat jemand ähnliche Probleme?

    Kennt sich jemand aus und kann mir dazu etwas sagen ?

    :crazy

    Liebe Grüße und danke im Voraus. :thumbup:

  • Wenn KIZ abgelehnt wurde, gilt § 28 SGB X - Wiederholte Antragstellung. Das heißt, dass dein Antrag als rückwirkend gestellt gilt. Allerdings ist die 6 Monatsfrist im SGB II auf einen Monat reduziert, § 40 Abs. 7 SGB II - Anwendung von Verfahrensvorschriften.

    Am besten, du verweist in deinem Antrag gleich auf § 28 SGB X. Einfach ein Anschreiben zum Antrag, dass du das geltend machst und daher ALG2 rückwirkend zum April 2022 beantragst.

  • Also macht es jetzt auch keinen Sinn einen Widerspruch einzuleiten das habe ich nämlich jetzt gemacht.

    Verstehe ich das richtig das ich jetzt einen ALG2 Antrag stelle diesen aber rückwirkend von April ?

    Ich bin maßlos überfordert :dash

  • Gute Frage, weiß nicht mal ob die Berechnungen stimmen. Habe alle Daten in den ALG2 Rechner eingegeben da kommt deutlich weniger raus als das was die Familienkasse errechnet hat da würde ich mir besser mit dem Kindergeldzuschlag stehen.

    Die Familienkasse hatte auch Wohngeld in Höhe von 447,00 ausgerechnet bewilligt wurden jetzt 70,00.

  • Ich denke das Problem und die Ablehnung liegt darin, dass beim KIZ immer das Einkommen der letzten 6 Monate betrachtet wird. Und wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du den Vollzeit Job erst ab März und hast ab April den Antrag auf KIZ gestellt. Wovon hast Du vor den Vollzeit Job gelebt? Von ALG II?

    Jetzt könntest Du einen Anspruch auf KIZ tatsächlich haben, da Du in den letzten 6 Monaten Einkommen hattest.

    Und wie Tamar schon schrieb, umgehend einen Antrag auf ALG II stellen und den Ablehnungsbescheid der Familienkasse direkt beifügen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!