Wir sind seit April 2022 eine Bedarfsgemeinschaft (davor auf Probe), ich (geboren 1975) beziehe Harzt4 (ALG II), meine Lebensgefährtin (geb. 1973) arbeitet in Teilzeit (24 h).
Verdienst Freundin: ca. 1170,- brutto, ca. 955,- netto
ALG II bewilligt für Apr. bis Sept. 2022: 815,54 (jeweils 407,77 für jeden von uns) (Seit Juli erhöht auf 871,54.)
Ab Sept. mußte ich den Weiterbewilligungs-Antrag stellen.
Seit 25.07.22 ist meine Freundin nun im Krankengeld (Herzschwäche), Auszahlung erfolgt immer nach Ablauf einer Krankschreibung (sie kommt auf etwa 160,- die Woche).
Der vorläufige Bescheid von Ende August sieht eine Reduzierung des ALG II auf 724,86 vor und
am Tag darauf erhielt ich einen Aufhebungsbescheid und es wurden lediglich 724,86 für Sept. vorläufig bewilligt.
Auf meine Rückfrage, warum weniger, sagte man mir das hätte mit den "Freibeträgen" zu tun. Und ich müßte nur immer die Auszahlungsbelege der Krankenkasse einreichen. Meine Freundin sollte keinen eigenen Antrag stellen.
Fragen:
Ist es korrekt, daß das ALG II sinkt bei Krankengeld, obwohl das "Einkommen" damit nur 60 % und sogar unter ALG II Niveau?
Sollte meine Freundin trotzdem einen Antrag stellen oder ist nur "meiner" (als Bedarfsgemeinschaft) nötig?
Können wir noch weitere Unterstützungs-Anträge stellen, z.B. für Medikamente, Fahrtkosten usw.?