Bedarfsgemeinschaft - ALG II - Partner mit Krankengeldbezug und ALG II Weiterbewilligung stellen

  • Wir sind seit April 2022 eine Bedarfsgemeinschaft (davor auf Probe), ich (geboren 1975) beziehe Harzt4 (ALG II), meine Lebensgefährtin (geb. 1973) arbeitet in Teilzeit (24 h).

    Verdienst Freundin: ca. 1170,- brutto, ca. 955,- netto

    ALG II bewilligt für Apr. bis Sept. 2022: 815,54 (jeweils 407,77 für jeden von uns) (Seit Juli erhöht auf 871,54.)

    Ab Sept. mußte ich den Weiterbewilligungs-Antrag stellen.

    Seit 25.07.22 ist meine Freundin nun im Krankengeld (Herzschwäche), Auszahlung erfolgt immer nach Ablauf einer Krankschreibung (sie kommt auf etwa 160,- die Woche).

    Der vorläufige Bescheid von Ende August sieht eine Reduzierung des ALG II auf 724,86 vor und

    am Tag darauf erhielt ich einen Aufhebungsbescheid und es wurden lediglich 724,86 für Sept. vorläufig bewilligt.

    Auf meine Rückfrage, warum weniger, sagte man mir das hätte mit den "Freibeträgen" zu tun. Und ich müßte nur immer die Auszahlungsbelege der Krankenkasse einreichen. Meine Freundin sollte keinen eigenen Antrag stellen.

    Fragen:

    Ist es korrekt, daß das ALG II sinkt bei Krankengeld, obwohl das "Einkommen" damit nur 60 % und sogar unter ALG II Niveau?

    Sollte meine Freundin trotzdem einen Antrag stellen oder ist nur "meiner" (als Bedarfsgemeinschaft) nötig?

    Können wir noch weitere Unterstützungs-Anträge stellen, z.B. für Medikamente, Fahrtkosten usw.?

  • Ist es korrekt, daß das ALG II sinkt bei Krankengeld, obwohl das "Einkommen" damit nur 60 % und sogar unter ALG II Niveau?

    Auf Erwerbseinkommen gibt es nunmal den Freibetrag von 100 Euro + 20 bzw. 10% vom brutto. Von ihren 955 Euro Lohn wurde daher viel weniger angerechnet. Auf Krankengeld gibt es keinen solch hohen Freibetrag. Wahrscheinlich derzeit nur die 30 Euro Versicherungspauschale. Unter ALG 2 Niveau seid ihr damit noch lange nicht. Die Freibeträge sind ja über ALG2 Niveau. Erst gänzlich ohne Einkommen ist man auf ALG2 Niveau.

    Sollte meine Freundin trotzdem einen Antrag stellen oder ist nur "meiner" (als Bedarfsgemeinschaft) nötig?

    Nein.

    Können wir noch weitere Unterstützungs-Anträge stellen, z.B. für Medikamente, Fahrtkosten usw.?

    Medikamente ist Aufgabe der Krankenkasse. Welche Fahrtkosten fallen an?

  • Medikamente ist Aufgabe der Krankenkasse. Welche Fahrtkosten fallen an?

    Danke für die Auskünfte.

    Es entstehen Kosten durch die Fahrten zum Krankenhaus, Hausarzt u.Ä. - Ich vermute es ist auch ein Fall für die Krankenkasse...

    Andere Frage: Sollte sich herausstellen, daß meine Partnerin in der Firma nicht weiterbeschäftigt werden kann und gekündigt werden muß (oder gar in Erwerbsminderungsrente fällt), muß sie dann einen Antrag auf ALG I und ergänzend ALG II stellen (da ihr Verdienst so gering war)?

  • Was genau sind das für Fahrten? Regelmäßige Behandlungen oder unregelmäßige Untersuchungen? Was genau ist denn an Behandlung geplant?

    muß sie dann einen Antrag auf ALG I und ergänzend ALG II stellen (da ihr Verdienst so gering war)?

    Anträge zu stellen, ist immer freiwillig. Aber natürlich wird es dann so sein, denn von irgendwas müsst ihr ja leben. Es sei denn, du hast bis dahin eine Arbeit gefunden, die für euch reicht.

  • Was genau sind das für Fahrten? Regelmäßige Behandlungen oder unregelmäßige Untersuchungen? Was genau ist denn an Behandlung geplant?

    Unregelmäßige Fahrten. Morgen Magenspiegelung, letzte Woche Untersuchung, alle 2 Wochen zum Krankenschein verlängern, und es könnten immer neue unregelmäßige Fahrten kommen, je nachdem was der Professor für angeraten hält.

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