Guten Abend, ich habe eine Frage, meine Freundin hat am 22.06.2022 EGV unterschrieben, heute kam ein Brief bei ihr, dass sie ab dem 12.09.2022 die Maßnahme startet. Drohen ihr Sanktionen, wenn sie dies nicht tut? Vielen Dank und ich warte auf Ihre Antwort
Eingliederungsverbarung unterschrieben - Maßnahme nicht antreten und Frage nach Sanktion
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Swiderek -
6. September 2022 um 19:01 -
Erledigt
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Reden wir von einer Eingliederungsvereinbarung/Maßnahme im SGB III oder im SGB II?
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Überall gibt es solche Fäden, SGB III ist nirgends zu finden
Dateianhang gelöscht! Zu viel geschwärzt und Hilfestellung
nicht möglich
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Hallo, Eingliederungsvereinbarung gem wird überall geschrieben. 15 SGB II, Gemäß 15 Abs. 3 SGB II, Rechtsfolgenbelehrung, 31 SGB II vor. , 31b Abs. 2 SGBII. Solche Artikel und Artikel gibt es überall. Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Tag.
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Was meinst du mit "solche Artikel gibt es überall"? Das, was du schreibst, ist echt schwer zu verstehen.
Es geht also um SGB II. Dann kann sie, wenn sie das möchte, die Maßnahme ignorieren. Derzeit gibt es für solch ein Verhalten keine Sanktion.
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Hallo,
also,wenn jemand EGV unterschrieben hat,zum Beispiel am 23.06.2022. Es muss nicht an der Maßnahme teilnehmen und es drohen keine Sanktionen?Hier geht es um das SGB II
Vielen Dank -
Das habe ich bereits beantwortet. Ständige Nachfragen ändern nichts an der Antwort.
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