Nebenkostenrückerstattung bei Aufstockern

  • Hallo Leute,
    Es stellt sich grad im Bekanntenkreis folgende Frage zu deren Antwort ich im Netz nichts gefunden habe.
    Sachverhalt ist folgender:


    Alleinerziehende Angestellte eines Pflegedienstes - errechneter Gesamtbedarf 1375.- € inkl. Heizkosten (150.-€) und Nebenkosten (55.-€)
    Berücksichtigungsfähiges Einkommen 1275.- € inkl. KiG und Kindesunterhalt.

    Für die Abrechnungsperiode 2021 bekommt sie rund 400.- Gesamtrückerstattung der NK (leider nicht aufgeschlüsselt in Heizung und sonstige NK)
    Sie befürchtet jetzt dass sie für sparsames Verhalten noch extra bestraft wird.
    Dass sie das JC an der Erstattung beteiligt genauso wie sich das JC an der Zahlung beteiligt konnte ich ihr verständlich machen.


    Aber jetzt komme ich zu dem Punkt an dem ich hängenbleibe.

    Das JC leistet insgesamt im Jahr 1200.- € an Aufstockerleistungen, die gesamten Vorauszahlungen betragen aber schon 2460.- € also knapp mehr als das doppelte der H4 Aufstockerleistungen.
    Diese Differenz zahlt sie ja aus ihrem sonstigen Einkommen.
    Zu dem Thema habe ich nur etwas gefunden was sich auf Rückzahlungen bezieht deren Ursprung aus dem Regelsatz gezahlt wird wie die Stromrechnung. Rückzahlungen daraus dürfen nicht angerechnet werden - aber eben nix zu der aktuellen Frage.
    Nach meinem Rechtsverständnis müsste die Rückzahlung im Verhältnis der Einkommensanteile aufgeteilt werden.
    D.h. 370.- € entsprechend ihrem EK-Anteil von 1275.- € und 30.- € für den 100.- €-Anteil des JC.

    Liege ich mit der Einschätzung richtig oder ist die Dame durch irgendwelche Rechtsvorschriften in den Allerwertesten gekniffen und das JC krallt sich die ganze Rückerstattung?

    Danke für eure Antworten
    Peter

  • Dein Verständnis ist falsch. Nur, wenn aufgrund Unangemessenheit der Miete diese vom Jobcenter nicht voll in den Bedarf eingestellt wäre, würde das Guthaben nicht oder nur teilweise angerechnet werden.

    Trotzdem bleiben in dem Fall quasi 300 Euro Guthaben übrig, denn sie hat durch das Guthaben schlichtweg in einem Monat keinen Anspruch auf die 100 Euro Aufstockung, da der Bedarf an Miete um die 400 Euro Guthaben sinkt. Also 100 Euro weniger ALG2, dafür 400 Euro Guthaben.

  • Ne, Miete passt - soweit ist alles ok
    D.h. die 400.- werden dann nicht auf 4 Monate verteilt.
    Verstehe ich das dann richtig?
    Nur lieber nochmal blöd gefragt bevor ich was Falsches weitergebe.

    Wäre dann in der Gesamtbetrachtung sogar nur ein Minus von 70.- € verglichen mit meiner falschen Berechnung.
    Weil 30.-€ wäre danach ja dem JC verblieben.
    So gesehen wäre Deine Berechnung "mit einem blauen Auge davongekommen"

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